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rein von der Dauer des Bewilligungsprozesses bis hin zur tatsächlichen Auszahlung der Kreditvaluta seid ihr früh dran, wobei ... ... und solange diese läuft und es noch keinen bewilligten Einreichplan (bzw. mindestens einen Planentwurf, der sich dann m²-seitig auch nicht verringern sollte) gibt, die Finanzierungszusage ohnehin unterbleibt, da die Immobilienbewertung nicht durchgeführt werden kann. Ansonsten könntet ihr natürlich schon in Zeitnähe beginnen - je nachdem wie eure Zinsmeinung auch ist. ... oder auch 30 Jahre Bindung - gerade zwischen 25Y und 30Y kann sich auch noch ein Konditionenvorteil (durch die in diesem Bereich inverse Zinsstruktur) ergeben. regulatorisch sind auch 35 Jahre möglich freilich - die Kondition bemisst sich in erster Linie nach dem Grad der Besicherung für die Bank. Kreditlaufzeiten über das Pensionsantrittsalter hinaus haben keine Schlechterstellung zur Folge. Wichtig wird dabei jedenfalls euer aktueller Pensionskontoauszug sein, der bis dorthin hochgerechnet wird. Wenn der Kredit für die konkrete Immobilie platziert ist, theoretisch "ewig". Erst wenn sich das Objekt selbst ändern sollte, kann man einen erneuten Anlauf starten. lg |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Ich sehe den Grundstückskredit eher problematisch, da sich darauf - bei gewünscht wenig Eigenmitteleinsatz - eher nur die finanzierende Bank ausreichend sicherstellen kann. Sofern es bereits Grundrisspläne gibt oder einen vorab-Einreichplan mit einer recht genauen Kostenkalkualtion kann der Einreichprozess grundsätzlich starten. Auf eine Gehemigung hat das keinen Einfluss, da somit das Objekt intern bewertet werden kann. Die Auszahlung des Darlehens kann aber freilich erst nach Vorlage der baubewilligten Einreichpläne erfolgen. Grundsätzlich kann mit vollständigen Einreichunterlagen der Prozess gestarten werden. Eine allfällige Genehemigung mit den aktuell gültigen Konditionen kann zumindest bei der .. für drei Monate fixiert werden, sofern sich wirtschaftlich und am Kreditbetrag bzw. Laufzeit und tilgungsfreier Zeit nichts ändert. Der Ratenrückzahlungsbeginn kann auf 24 Monate nach hinten verschoben werden. Bis dorthin fallen nur Zinszahlungen für die entnommenen Beträge an. Die Kreditnebenkosten werden aber sofort dem Darlehenskonto angelastet. Die Laufzeit kann auf bis zu 408 Monate ausgelegt werden. Da deine Partnerin selbstständig ist, erfolgt die Einreichung in der Kommerzkundenabteilung der Bank. Das ist nicht weiters schlimm, nur aufwändiger, da u.a. das Zahlenwerk der Firma deiner Partnerin vorgelegt und geprüft werden muss (zumindest 2 Est.-Erkläungen und -Bescheide, GuV). Ob es eine zukünftige Senkung der SWAP' s in den nächsten Monaten geben wird, kann dir keiner seriös beantworten. Charts und Grafiken sind Annahmen. Wie schnell es in eine gewisse Richtung gehen kann, sieht man ja aktuell gut an den Börsen. Wenn die Kondition aber (bei der ..) genehmigt wurde, kann im Gültigkeitszeitraum eine mögliche Senkung und Weitergabe an den Kunden beantragt werden. Dazu gibt es ein neues, genehemigtes Angebot, dass dann wieder 3 Monate Gültigkeit hat. Sofern nichts Schriftliches bei der Bank aufliegt und der Prozess somit gestartet wurde, sehe ich keine Probleme bei der Beauftragung eines Vermittlers. Lg |
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Danke für eure Antworten! Ja, die Einreichung würden wir dann vermutlich abwarten - aber d.h. Angebote müssen noch keine am Tisch liegen, da reicht unsere Einschätzung oder Kostenschätzung vom Architekten? Inwieweit wird das relevant sein für die Bank? Bei mir gibt's da kein Thema, bei meiner Partnerin vmtl. schon, da sie erst 9 Jahre in Österreich ist und wirklich gut verdienen tut sie erst seit kurzem. Die Leistbarkeit über 65 hinaus wird faktisch durch unsere Wertpapierdepots leicht sichergestellt sein, aber die Frage ist, ob das der Bank reicht zu wissen, dass die da sind. Da ich davon ausgehe, dass diese Bank keine attraktiven Konditionen geben kann und wird, ist unser Plan eigentlich, die ausstehende Schuld zu tilgen und damit das Grundbuch frei zu machen für die den Bau finanzierende Bank. Muss das vorher schon erledigt sein, oder kann man das dann Zug um Zug machen? Danke für die Info! Ratenrückzahlungsbeginn nach hinten schieben ist insofern nicht ganz uninteressant, weil wir ja bis zum Einzug noch recht teuer zur Miete wohnen. Machbar wärs zwar, aber wenns nicht sein muss ;) Wie sieht es aus, wenn wir eine Genehmigung bekommen und dann "bessert" sich das Zinsumfeld? Muss das dann mühsam nachverhandelt werden, oder bekommt man die besseren Zinsen dann automatisch mit? Danke für eure Infos - lese auch sonst immer viel mit uns schätze eure Insights sehr! LG |
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Kostenschätzung des Architekten reicht aus. Wenn ihr über zusätzliche Vermögensbestände verfügt, wird das ist für die Bank jedenfalls wichtig sein, damit dokumentiert wird, dass die kalkulatorische Rückzahlung in der Pensionszeit auch gewährleistet ist. das muss vorher nicht erledigt sein - dazu reicht es aus, dass das Kapital mit dem ihr den Bestandskredit abdeckt, mehr oder weniger liquid zur Verfügung steht (Nachweis mittels Konto-/Depotauszug, etc.). Die Bank wird dann die Finanzierungszusage bzw. die Kreditauszahlung mit der Auflage erteilen, dass die zu beabauende Liegenschaft geldlastenfrei ist. Wenn der Kreditvertrag unterschrieben ist, und "läuft" (sämtliche Kosten abgezogen wurden und die Zinsen auf das abgerufene Kapital angefallen sind), kann man zwar versuchen nachzuverhandeln - das ist jedoch natürlich bedeutend schwieriger, als wenn der Vertrag noch nicht unterfertigt ist und sich in der Zwischenzeit eine Verbesserung am Markt einstellt. 🙏 lg |
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Ja, das würde ich vorher erledigen lassen, damit das Grundbuch für die Pfandurkunde der neuen Bank ohne Verzögerungen eingetragen werden kann. Wenn das ohnedies euer Plan ist, umso besser. Somit fällt die Doppelbelastung Miete-Kreditrückzahlung weg. Sofern die Kreditverträge noch nicht beauftragt sind, und so habe ich es weiter oben geschrieben, kann eine Senkung beantragt - und üblicherweise auch genehmigt - werden. Wenn es über Vermittler geht, sollte der das automatisch für dich erledigen. Bitt'schön😊 |
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