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Finanzierung zweite ETW

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  •  rahm
21.3. - 22.3.2025 1
1
Liebe Community!

Da sich unsere Familie vergrößert hat, möchten wir in eine größere Wohnung umziehen. Noch gibt es keine konkrete Wohnung, aber wir möchten uns vorab schon mal informieren, was überhaupt im Bereich des möglichen liegt.

Nettoeinkommen: 5.700€ (einmal VZ, einmal Karenz, inkl. 13.+14. Gehalt, Familienbonus, ...)
Im Moment wohnen wir in einer 75 m² ETW mit TG-Parkplatz, urspünglich um ca. 270k€ im Jahr 2018 gekauft, Restschuld liegt bei 170k€. Ein zweiter TG-Parkplatz (damals 21k€) gehört bereits uns.

Eigenmittel: 75k€ bar, 20k€ gibts noch in Form von Lebensversicherungen

Unsere ETW würden wir gerne behalten und vermieten. Da die Kreditrate für die ETW sehr niedrig ist, wäre es möglich, dass wir mit der Mieteinnahme die Kreditrate tilgen.
Wenn wir die Wohnung behalten, sind unsere Eigenmittel die bar verfügbar sind, sehr begrenzt, daher unsere Fragen:
  • Welche neuerliche Kreditsumme, zu welchen Konditionen, ist mit unseren Voraussetzungen überhaupt möglich?
  • Zählt die bestehende Kreditrate in Höhe von ca. 670€ zu den 40% Maximalkreditrate des Haushaltsnettoeinkommens dazu? 

Wir freuen uns über jede Antwort :)

Danke und lieben Gruß,
rahm

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
22.3.2025  (#1)

zitat..
Zählt die bestehende Kreditrate in Höhe von ca. 670€ zu den 40% Maximalkreditrate des Haushaltsnettoeinkommens dazu?

ja, zählt dazu

zitat..
Welche neuerliche Kreditsumme, zu welchen Konditionen, ist mit unseren Voraussetzungen überhaupt möglich?

welches Karenzmodell? Was ist das reine Erwerbseinkommen ohne staatliche Transfers? Denn nur dieses wird bei der Leistbarkeitsberechnung angesetzt.

Als Berechnungsgrundlage zur Eruierung des ungefähren Kreditbetrags für deinen konkreten Fall gilt: monatliches Nettoeinkommen mal 14/12, davon 40% und danach die bestehende Rate (EUR 670) abziehen. Was dann übrigbleibt dann einfach in einen Kreditrechner mit einem Zinssatz von z.B. 3,5% für 35 Jahre hochrechnen. Künftige Mieterträge können regulatorisch (KIM-V) aktuell noch nicht als Einkommen angesetzt werden.

Jedoch wird sich der Kreditbetrag auch nach der Beleihungsquote für die finanzierende Bank richten. Mit den bestehenden Eigenmitteln (75k) geht sich regulatorisch ein Kaufpreis von etwa 375k aus. Ob sich in eurer gewünschten Umgebung damit eine größere Wohnung kaufen lässt, könnt nur ihr beurteilen. Sollte der Kaufpreis höher sein, dann braucht ihr entweder mehr Eigenmittel oder die finanzierende Bank besichert sich an eurer bestehenden Wohnung im zweiten Rang. Nachdem dort aber eine deutlich höhere Vorlast eingetragen ist, als es der offene Kreditbetrag vermuten ließe, kann es beleihungstechnisch eng bzw. ohne Reduktion des Pfandbetrages unmöglich werden.

lg

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Hallo rahm,
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