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ja, zählt dazu welches Karenzmodell? Was ist das reine Erwerbseinkommen ohne staatliche Transfers? Denn nur dieses wird bei der Leistbarkeitsberechnung angesetzt. Als Berechnungsgrundlage zur Eruierung des ungefähren Kreditbetrags für deinen konkreten Fall gilt: monatliches Nettoeinkommen mal 14/12, davon 40% und danach die bestehende Rate (EUR 670) abziehen. Was dann übrigbleibt dann einfach in einen Kreditrechner mit einem Zinssatz von z.B. 3,5% für 35 Jahre hochrechnen. Künftige Mieterträge können regulatorisch (KIM-V) aktuell noch nicht als Einkommen angesetzt werden. Jedoch wird sich der Kreditbetrag auch nach der Beleihungsquote für die finanzierende Bank richten. Mit den bestehenden Eigenmitteln (75k) geht sich regulatorisch ein Kaufpreis von etwa 375k aus. Ob sich in eurer gewünschten Umgebung damit eine größere Wohnung kaufen lässt, könnt nur ihr beurteilen. Sollte der Kaufpreis höher sein, dann braucht ihr entweder mehr Eigenmittel oder die finanzierende Bank besichert sich an eurer bestehenden Wohnung im zweiten Rang. Nachdem dort aber eine deutlich höhere Vorlast eingetragen ist, als es der offene Kreditbetrag vermuten ließe, kann es beleihungstechnisch eng bzw. ohne Reduktion des Pfandbetrages unmöglich werden. lg |
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