|
|
||
Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass ohne Kreditvertrag das Finanzierungsangebot vom Vorjahr noch Gültigkeit hat. Die SWAP-Sätze, sollte es sich um einen Fixzins handeln, sind ja derzeit völlig anders als noch vor einem Jahr, sprich höher. Hast du das schriftlich? Die Bank musste ja dementsprechende Rückstellungen bilden. Als Beispiel: die BA garantiert ab dem Zeitpunkt der Einreichung die aktuelle Kondition und die generelle Finanzierungszusage, sofern sich wirtschaftlich nichts ändert. Dabei darf es auch zu keiner Änderung des zugesagten Kreditnominales oder Laufzeit kommen, also zu keiner Änderung. Sollte der Kreditvertrag also jetzt erst zustande kommen, gilt auch die KIM-V, eine Novelle des HiKrG aus August 2022: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011929 Bei der Schuldendienstquote DSTI werden alle Verbindlichkeiten zusammengezählt. Diese dürfen max. 40% des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen. Ein Ausnahmekontingent der jeweiligen Bank könnte diese Regelung aber overrulen. Das sogenannte LTV (= Loan to Value) beschreibt das Kreditvolumen zu Verkehrswert der Liegenschaft. Die Formel lautet: Kreditbetrag/Verkehrswert lt. Schätzgutachten x100. Mehr dazu unter FAQ's auf meiner Homepage: https://www.finanzierungsvermittlung.at/frequently-asked-questions/ Lg |
||
|
||
Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
|
||
Servus, Dass die Rahmenbedingungen (vor allem der Sollzinssatz und der Effektivzinssatz) und auch eine allfällige Finanzierungszusage eines letztjährigen Angebotes aktuell noch Gültigkeit besitzen, wage ich zu bezweifeln. Da ist die Zeitspanne zu groß. Hier werdet ihr den ursprünglichen Kreditantrag unter Berücksichtigung der Volumensaufstockung neu einreichen müssen. einfacher: aufzunehmender Kreditbetrag im Verhältnis zum Immobilienwert (aus Banksicht) von Grundstück + Sachwert Haus + Eigenleistung minus Vorlasten). Darauf beziehen sich die 90% (+ mögliches Ausnahmekontingent). ohne 120% - die Nebengebührensicherstellung hat sich durch die KIM-VO mittlerweile mehr oder weniger flächendeckend etabliert. Hat aber nichts mit der Beleihungsquote zu tun. das ist aus Sicht des Belehnwertes korrekt. Bei der Kalkulation der Schuldendienstquote (40%) muss dies allerdings berücksichtigt werden. Der Eigenmittelanteil (Wert des Grundstückes, Eigenleistung, zusätzliche liquide Mittel) ist ein Rechenbestandteil zur Ermittlung der Beleihungsquote. lg |
||
|
||
Vielen herzlichen Dank! Zum KV - wir haben das schriftlich und vor 3 Wochen auch telefonisch nochmal besprochen. Bei der Vereinbarung war die KIM-V bereits in Kraft - ist also noch nicht ewig her. Wir müssten demnach im Besten Fall noch einen seperaten Kredit über die fehlende Summe abschließen? Wisst ihr zufällig wie kulant die Banken mit dem Sonderkontingent umgehen? Bei uns würde es nur die Schuldendienstquote betreffen. Danke! |
||
|
||
|
||
sehr gerne Wenn die Bank hier nachweislich "im Wort" ist, dann soll es so sein - umso besser für dich. das wäre dann noch abzuklären. Einfacher wäre es natürlich, die bestehende Vereinbarung um das zusätzlich erforderliche Kapital zu erweitern (natürlich nur dann, wenn die Bedingungen dann auch gleichbleiben) - andernfalls ein eigener Kreditvertrag (und eine zusätzliche Pfandbestellungsurkunde) notwendig wäre. Das ist von Bank zu Bank höchst unterschiedlich. In der Tendenz werden die Kontingente gesamtheitlich natürlich immer weniger, da sich diese aus dem abgesetzten Kreditvolumen des Vorhalbjahres errechnen - und dieses sinkt aktuell ständig. lg |
||
|
||
Darf ich fragen welche Konditionen ihr da bekommen habt's? Weil die müssten ja um ein Vielfaches besser sein als wie das was heute auf dem Markt erhältlich ist. |
||
|
||
Glaube nicht, dass dir die Bank mit einer erhöherbaren Kreditsumme entgegenkommt, wenn sie dir mit der Kondition vom Vorjahr im Wort steht. Schaut für mich eher nach 2. Kredit zu aktuellen Konditionen aus (habe das aktuell bei einer meiner Partnerbanken so gehört). Wie Häuslebauer91 schreibt: wie sehen diese aus, und bei welcher Bank? Ich schätze mal eine regionale SPK, Volksbank oder Raika, vielleicht BTV? Die großen Retailbanken sehr sporadisch, bei obgenannten schaut das vermutlich besser aus. Lg |
||
|
||
prinzipiell zum Thema Ausnahmekontingente: Da haben unterschiedliche Institute wie erwähnt unterschiedliche Zugänge. Bank Austria beispielsweise geht das Thema kommunikationsseitig nicht aktiv an - bedeutet: es gibt keine nach außen kommunizierte "Banklinie", ob, wie und in welchem Aumaß Kontingente aktuell beansprucht werden können. Jeder Fall wird als einzeln entschieden. Wüstenrot setzt Ausnahmekontingente derzeit vorrangig bei der Belehnquote ein. Dort ist die Schuldendienstquote wieder tendenziell schwieriger. Volksbank Wien wiederum unterscheidet bei der Zuteilung der Kontingente in Bestands- und Neukundengeschäft. Bei der bank99 sind aktuell z.B. bei der Schuldendienstquote 45% möglich - vorausgesetzt alle anderen Parameter sind "in line". Etc., etc., etc. Das kann man halt nur herausfinden, wenn man die Banken alle einzeln "abklappern" (will). Nachdem das neue Halbjahr gerade begonnen hat, sind neue Kontingente wieder verfügbar - bis diese eben wieder ausgeschöpft sind (was durch das sinkende Kreditgeschäft schneller passiert als bei konstanter Geschäftsentwicklung). |
||
|
||
Vielen Dank für eure Antworten! Ich denke wir gehen jetzt einfach mal mit der Kalkulation zu unserer Bank und sonst müssen wir eben etwas weglassen oder woanders auftreiben 🤷♀️. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]