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Das was du da hast hört sich nach einem freibleibenden ungeprüften (vom Risk/vom entscheider) nicht fix genehmigten Angebot an - "b.a.w" darf so nicht in einem Kreditvertrag stehen - das ist zu unspezifisch....
Also die machen dir jetzt erst mal ein "vorstellbares" Angebot .... Nichts mehr... Und bös formuliert: der Zettel auf dem das steht ist genauso viel wert wie ein häuslpapier - nicht mehr und nicht weniger... Kann sein dass das ok ist - oder auch nicht.... Aber das kann niemand von uns beurteilen weil wir (noch) nichts über eure Situation wissen |
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keine bank würde ein ungeprüftes angebot an den kunden geben. das ist zu riskant für den berater.
b.a.w. ==> bis auf weiteres hört sich nach einer befristung des aufschlages an, mit der option für die bank ggf. je nach wirtschaftslage den aufschlag zu korrigieren. ich würde das b.a.w. streichen lassen. ganz einfach. der aufschlag sollte sich eigentlich die ganze kreditlaufzeit nicht ändern. bis jezt hab ich das nur bei kontokorrentkrediten vereinzelt gesehen. aber bei nem grundkauf wirst ja sowas ned haben sonder eher nen abstatter. |
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b. Ja genau so ist es. Aber im "kleingedruckten" stehen dann die Voraussetzungen, unter denen die Bank anpassen kann. Verschlechterung wirtschaftlicher Lage sprich Bonität, bzw. Verschlechterung der Sicherheiten udgl. |
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nur so n kleiner sidestep... das wären auch absolute fälligstellungsgründe. *g* |
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nur so ein kleiner sidestep: wenn die rate pünktlich bedient wird, gbits keine fälligstellung... b.a.w. würd ich der bank den vogel zeigen und zu ner anderen abzischen |
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nur so n kleiner sidestep: wenn die rate pünktlich bezahlt wird, gibts auch keine bonitätsverschlechterung b.a.w. lässt sich mit sicherheit wegverhandeln, bzw. erklären was dies im konkreten fall bedeutet |
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das denke ich nicht, da gibt's genug gründe (gkk-bezug Krankheit, Arbeitslosigkeit usw...) sollte das Obligo nicht zu hoch sein, sind angenommene 5hunderter Rückzahlung vermutlich trotzdem locker leistbar. obwohl die bonnität deutlich verschlechtert wurde bzw. bei einer kreditaufnahme gar nicht relevant wäre |
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im vergleich zu relativen? |
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ok.. wir lassen das wort absolut weg, ersätzen wären durch sind und dann hamma an super satz oder? |
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Leute - das ist doch mit Sicherheit kein Kreditvertrag von dem wir hier sprechen - das würde gesetzlich ja auch überhaupt nicht halten
Kann mir nur vorstellen dass das ein "Angebot baw" ist... Malts nicht immer gleich den Teufel an die Wand... |
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Angebote können ned BAW sein. die müssen ein Gültig bis drinnen haben. *G*
whoop whoop |
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Genauso wenig wie ein Kreditvertrag baw sein kann...
Der nämlich schon gar nicht Und dir würds die Haare aufstellen was für "Angebote" ich teilweise sehe (die eben nicht den gesetzlichen Richtlinien entsprechen...) und da ist baw noch harmlos |