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Fixzinssatz verlängern

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  •  dnlm
8.2.2023
6 Antworten | 6 Autoren 6
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Hallo Community,

wir haben 2020 ein Haus gekauft, dieses sollte eigentlich Mitte 2021 übergeben werden aber bis jetzt steht nur der Rohbau.

Wir haben einen Kredit mit einer Fixverzinsung von 10 Jahren abgeschlossen. Natürlich haben wir, unerwartererweise, seit mehr als 1 Jahr eine Doppelbelastung von Miete und Kredit.

Gibt es irgendwo ein Schlupfloch, so das der Fixzinsatz auf weitere 3? Jahre verlängert wird, da wir aufgrund von Corona und Verzug nicht übersiedeln können...

Danke vorab fürs lesen.

  •  Infinito
8.2.2023  (#1)
Ich glaube, da muss ich dich enttäuschen, du kannst es zwar versuchen, aber die Bank wird dir diesen Fixzins nicht zu den damaligen Konditionen verlängern denke ich. Was die Bank jedoch anbieten könnte, wäre ein Umstieg auf eine 15 jährige Fixzinskondition zu den aktuellen Konditionen die derzeit herrschen.

Ein Schlupfloch seh ich hier leider keines. 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.2.2023  (#2)
Das würde ich auch ausschließen.
Wobei ein Umstieg auf aktuelle Konditionen mindestens um 2,5% teurer sein wird, wenn nicht noch mehr.
Vielleicht mal zum VKi schauen, wenn sich der Bauträger zickig anstellt. Der Verzug beziffert sich ja auf rund 2 Jahre, wenn nicht mehr.

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  •  andi102
  •   Bronze-Award
8.2.2023  (#3)
Wenn du ein Problem mit der Ratenzahlung hast, einfach mit der Bank sprechen. Ich denke da an Stundung, da gibt es eine Fülle an Möglichkeiten. lg und alles gute...

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
8.2.2023  (#4)
Der Fixzinssatz wird definitiv nicht verlängert werden, da die Kondition in der kundenbezogenen Erfolgsrechnung eingeloggt ist und heute ein definitv anderes Zinsumfeld (und Risikoumfeld) herrscht als vor 2 Jahren.

Das möglicherweise drängendere Problem ist aber der Bauträger. Habt ihr gemäß BTVG abgeschlossen? Warum ist der Bauträger in Verzung? Hat dieser ein wirtschaftliches Problem?

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
8.2.2023  (#5)
grundsätzlich ist es einfach gesagt nicht das Problem der Bank

ist wie wenn man sich einen 2 Sitzer Sportwagen kauft und dann passiert eine ungeplante Zwillingsschwangerschaft, wahrscheinlich das falsche Auto dann am Start

natürlich kann man das Autohaus erneut aufsuchen und um einen Rückkauf mit Neukauf verhandeln, aber ja nicht das Problem vom Autohaus das man plötzlich was ändern möchte, natürlich werden sie selten nein sagen einen neuen Vertrag  zu machen bzw den bestehenden zu ändern, aber ja die sind an den Markt gebunden und wollen als Unternehmen Geld verdienen, die Wohlfahrt sind die nicht, genauso wenig die Bank

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  •  bautech
  •   Gold-Award
8.2.2023  (#6)

zitat..
ChristianIV schrieb:

grundsätzlich ist es einfach gesagt nicht das Problem der Bank

ist wie wenn man sich einen 2 Sitzer Sportwagen kauft und dann passiert eine ungeplante Zwillingsschwangerschaft, wahrscheinlich das falsche Auto dann am Start

natürlich kann man das Autohaus erneut aufsuchen und um einen Rückkauf mit Neukauf verhandeln, aber ja nicht das Problem vom Autohaus das man plötzlich was ändern möchte, natürlich werden sie selten nein sagen einen neuen Vertrag  zu machen bzw den bestehenden zu ändern, aber ja die sind an den Markt gebunden und wollen als Unternehmen Geld verdienen, die Wohlfahrt sind die nicht, genauso wenig die Bank

Ein Problem der Bank ist es definitiv nicht, aber alles andere aus deinem Beitrag hinkt zu viel, um ein Vergleich zu sein.
Wenn der AN nicht fristgerecht liefert (wie es der TE schildert) kann der AG wenig bis gar nix ändern. Umgelegt auf deine Sichtweise hätte hier der AG einen Bungalow (äquivalent zu deinem Cabrio) beim AN bestellt und wäre mitten in der Bauphase draufgekommen,  dass eigentlich ein Obergeschoss für die Familie mit drei Kindern praktisch wäre. Suche den Fehler in der Gleichung...

Wesentlich wichtiger als falsche Infos wären hier hard facts, also was im (Bau/Kauf/Irgendwas-)Vertrag steht im Hinblick auf eventuell pönalisierte (Fertigstellungs-)Termine. Sollten diese nicht eingehalten worden sein kann man sich am Gerichtsweg die Mehrkosten auf AG-Seite zurückstreiten, was aber sicher nicht soo einfach erscheint 


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