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Wir haben das auch mit einem Dachdecker besprochen - er hat beide Varianten vorgeschlagen und die mit dem Blech bevorzugt |
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Also wären beide Varianten erlaubt? Kann der Fassader seine Haftung ausschließen, nur weil er keinen sauberen Abschluss bzw. Anschluss durch das Blech hat? |
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Önorm B3691 Flachdacharbeiten. Önorm B3521-1 Dachdecke/Bauspenglerarbeiten Das ist auf jeden fall eine normgerechet Ausführung. könntest das mal etwas genauer erkläre (skizze) kann mir aber nicht vorstellen wie das ohne Kittleiste funktioniert. und eine Kittleiste is eben nicht normgerecht. Önorm B3521-1 6.9.1 Kittleisten auf WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem]-Fassaden sind nur bei kurzen Anschlusslängen (zB stirnseitiger Anschluss von Mauer- abdeckungen) und bei Anschlüssen an bestehenden Fassaden unter Einhaltung der Wartungsvorschriften zulässig. |
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Vielleicht noch ein kleiner Nachsatz. Der Hintergrund ist die Längendehnung der Blechleisten, diese kann in der Fugengeometrie nicht ausgeglichen werden und deswegen reißt die 'Verkittung' ab. Die gleichen Fachregeln fordern übrigens auch, dass nur nicht saugende Untergründe verkittet werden dürfen und eine 2-Flanken-Haftung (Band hinterlegt) hergestellt werden muss. Das Zweite, das man als Spengler lernt, ist dass Blech 'arbeitet' (gleich nach dem, dass es einem die Finger abschneiden kann und man deshalb Handschuhe trägt). Warum trotzdem so viele Anschlüsse falsch gemacht werden, bei Terrassenüberdachungen, Attikaabdeckungen, Flachdachanschlüssen etc., ist teils der Tatsache geschuldet, dass da kein Spengler mitarbeitet. Diese Gewerkeübergänge gehen sehr oft schief und sollten idealerweise bei der Detailplanung bereits definiert werden. Wenn man das dem Arbeiter vor Ort überlässt, kommt sehr oft dieser Murks raus. |
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Vielen Dank für eure Rückmeldungen, wir haben uns nun für die verblechte Variante entschieden! |