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Ich habs hier irgendwann schon mal gepostet: Das Grundbuch ist weder für Flächenangaben noch für Flächenwidmung usw. verbindlich. Dafür gibts den Kataster, Flächenwidmungspläne usw.
Und für Grundstücke, die nicht im Grenzkataster, sondern nur im Grundsteuierkataster sind, gibts überhaupt keine verbindliche Flächenangaben. Im Grundbuch gehts nur um die Eigentumsverhältnisse und die Belastungen von Grundstücken |
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Nachdem wir gerade den umgekehrten Fall haben (von uns gekauftes Grundstück wurde nach gegenseitiger Fertigung des Anbots aber vor dem Notarvertrag neu vermessen, dabei hat sich die Aufteilung Bauland/Grünland zu unseren Gunsten verändert, wodurch der Verkäufer jetzt einen mittleren fünfstelligen Betrag mehr fordert als im Anbot vereinbart) und wir deshalb mit einigen Anwälten, Vermessern und Richtern im Bekanntenkreis geredet haben:
Es ist durchaus nicht unüblich dass die Flächen im Grundbuch um 10-15% abweichen. Wenn sich dies nachträglich herausstellt hat insbesondere der Verkäufer quasi keine "Handlungsmöglichkeit" - es sei denn der tatsächliche Wert beträgt mehr als doppelt soviel wie der vereinbarten Kaufpreis (laesio enormis) oder es wurde explizit ein m²-Preis (oder sonstige entsprechende Vorbehalte insbesondere im Hinblick auf eine nachträgliche Vermessung) im Rahmen des Anbots vereinbart. Auf Käuferseite könnte man ggf. noch Irrtum geltend machen (wenn z.B. der Verkäufer von der Abweichung wusste). => eine Vermessung vor dem Verkauf kann sich durchaus "lohnen" |
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Hallo DeletedUser002, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Flächenangaben im Grundbuch |