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Hallo Helmut, das ist eine sehr gute Frage und interessiert auch mich brennend. Unser Grundstück (Burgenland) wurde nach der Bebauung mit einem EFH ebenfalls umgewidmet. Verständigt wurden wir nicht, draufgekommen sind wir durch puren Zufall. Laut Auskunft der Gemeinde als Baubehörde ist diese nicht gezwungen Umwidmungen bekannt zu geben. Kann man glauben oder auch nicht. Leider kann ich Deine Frage auch nicht beantworten. Ich freue mich jedenfalls auf die Beiträge, vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen. Salve! DieWaldfee |
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Änderungen im Flächenwidmungsplan (NÖ) werden in der Regel auf der Amtstafel zur öffentlichen Einsicht angeschlagen. Ich glaube, dass sie dort 4 Wochen hängen müssen |
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Jeder Änderung des Raumordnungsprogrammes geht eine umfangreiche Dokumentation über Anlass, Auswirkungen usw. voran. Es gibt über die Umwidnung in der Gemeinde also einen Akt, wo alles dokumentiert ist. Daher auf zur Gemeinde. Weiters wird jede Umwidmung im Gemeinderat beschlossen. Darüber gibts eine Tagesordnung dieser Gemeinderatssitzung und dazugehörig ein Protokoll. Somit ebenso: auf zur Gemeinde. Und wenn diese Umwidmung nach 1995 erfolgte, dann hätte der Eigentümer dieser Grundstücke über die geplante Umwidmung von der Gemeinde direkt informiert werden müssen. Wer war vor dir Eigentümer und bis wann? Wodurch wurdest du Eigentümer? - Kauf? Jedenfalls: alles, was du wissen willst, liegt auf der Gemeinde auf. Müssens halt ins Archiv und die Akten durchstöbern, falls es schon länger zurück liegt...... |
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@Karl10: Danke für die Info. Ich bin 2002 durch Erbschaft in den Besitz gekommen und bin nie von einer Umwidmung verständigt worden, müsste also vorher passiert sein. Die Gemeinde ist also seit 1995 verpflichtet, den Eigentümer zu informieren. Alles liegt also auf der Gemeinde auf. Es handelt sich um eine kleine Gemeinde in der der Bürgermeister quasi als Alleinherrscher agiert und nicht sehr kooperativ ist. Ist die Gemeinde eigentlich verpflichtet mir Einsicht in de Grundstücksakt zu gewähren? |
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Mit stört da zunächst der Begriff "Grundstücksakt". Sowas gibts nicht. Die Flächenwidmung - genauer das "örtliche Raumordnungsprogramm" - ist ein Verordnung der Gemeinde, und zwar beschlossen vom Gemeinderat. Da gibts daher einen Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung dazu mit entsprechenden Unterlagen. Jede Änderung des Flächenwidmungsplanes muss vor der Beschlussfassung entsprechend aufbereitet, begründet und dokumentiert werden. Das liegt natürlich alles auf und die Geminde weiß natürlich, wo sie das aufbewahrt. Liegts lange zurück, müssen sie halt "ins Archiv" und vielleicht ein bißchen suchen - je nachdem, wie gut sie strukturiert sind. Du hast jedenfalls ein Recht auf Auskunft, wann diese Änderung des Flächenwidmungsplanes war und was der Grund dafür war. |
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@Karl10: Leider gibt es Gemeinden die jegliche Auskunft verweigern. Bsp.: Wir hatten Parteienstellung beim nachbarschaftlichen Bauvorhaben. Als ich zur Gemeinde bin um Einsicht in das geplante Bauvorhaben zu nehmen wurde mir das verweigert. Dürfen sie nicht, gemacht haben sie es trotzdem. Einsicht bekam ich erst nachdem ich angedeutet habe, mich in den nächsten Minuten bei BH, Landesregierung und Rechtsanwalt zu erkundigen. Zehn Minuten später der Anruf der Gemeinde: "Ok, kannst kommen! Aber die Kopien kosten extra." 😂 Auch uns wurde das Grundstück unter'm Popo umgewidmet - ohne Benachrichtigung. Da wir jetzt aber verkaufen, gehe ich der Sache nicht mehr nach. Danke jedenfalls für die ausführliche Antwort! 😊 |
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Hallo Murph, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Flächenwidmung zurückverfolgen |
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Danke für deine kompetenten Antworten, werde mich jetzt mal auf den Weg zur Gemeinde machen. Good Luck! |
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Ob und wie lange eine Gemeinde Umwidmungen archivieren muss kann ich nicht sagen. Ob ich persönlich informiert werden muss wenn es eine Widmungänderung gibt bezweifle ich auch. wer Umgewidmet hat ist klar, die Gemeinde Warum? na weil seit mitte der 70iger keiner gebaut hat obwohl Baugrund. Das nennt mann Spekulation. |
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Ich denke schon, dass man da informiert werden muss. Wir haben zumindest gerade einen Brief bekommen, weil ein Teil von Nachbars Grund umgewidmet wird bzw. ein Teil rund um die öffentliche Straße, an die wir angrenzen. Schau dir mal diesen Paragrafen an (steht in dem Schreiben, das wir bekommen haben). |
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Hab´s ja auch schon ganz oben geschrieben. Steht seit 1995 ausdrücklich im Gesetz. |
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(6) Die in den Gemeinden vorhandenen Haushalte sind über die Auflage durch eine ortsübliche Aussendung zu informieren. Die betroffenen Grundeigentümer sind zusätzlich zu verständigen. Als betroffene Grundeigentümer in diesem Sinn gelten die Eigentümer jener Grundstücke, die von der Neu- oder Umwidmung erfasst sind, sowie deren unmittelbare Anrainer. Als Zustelladresse gilt jene Wohnanschrift, an welche die Bescheide über die Gemeindeabgaben ergehen. Die fehlende Verständigung der betroffenen Grundeigentümer und Haushalte hat auf das gesetzmäßige Zustandekommen des örtlichen Raumordnungsprogrammes keinen Einfluss. Naja, stimmt schon dass die Grundeigentümer zu verständigen sind. Sollten sie aber nicht Verständigt worden sein ist es anscheinend auch egal. |