Liebe Leute,
bei uns in Kärnten ist es so, dass die Wohnbauförderung abhängig von der "förderbaren Nutzfläche" ist. Wenn man zuviel "förderbare Nutzfläche" hat, wird die Förderung reduziert oder komplett gestrichen.
Die Richtlinie besagt hierzu folgendes:
"…Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Lage, baulichen Ausgestaltung, Raumhöhe und Ausbaumöglichkeit nach für Wohnzwecke nicht geeignet sind, Treppen, Balkone, Terrassen sowie für landwirtschaftliche Zwecke spezifisch ausgestattete Räume in Verbindung mit einer Wohnung sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen;"
Ich möchte auf jeden Fall mit Keller bauen. Meine Frage wäre nun wie die Richtlinie oben auszulegen ist: Was ist erlaubt bzw. was darf ich keinesfalls machen, damit mein Keller (zumindest zu Beginn nach Fertigstellung) _nicht_ als Nutzfläche gilt? Gibt es hier konkrete Erfahrungen oder gar Richtlinien die ich noch nicht gefunden habe?
Herzlichen Dank und beste Grüße,
Michi
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