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Förderung - Energieberatungsprotokoll

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  •  gischena
15.4.2024
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Hallo,

bei den Förderbedingungen steht folgender Absatz als Vorraussetzung für die Förderung:
Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes oder gu¨ltiger Energieausweis1) oder Gesamtsanierungskonzept
Die Energieberatung kann vor Ort, per Telefon oder auf digitalem Weg erfolgen.




Was ist damit genau gemeint? Mein Energieausweis ist bereits 11 Jahre alt und es gibt kein Gesamtsanierungskonzept da bereits Niedrigstenergiehaus mit 3fach Verglasung, nur Fussbodenheizung usw.

Auf der Seite des Klimaministeriums stehen nur ein paar Professionisten. Was kann ich mir darunter vorstellen, wenn ich bereits mich von div. Herstellern und Installateur meines Vertrauens beraten hab lassen und eigentlich für mich schon eine Entscheidung getroffen habe?

Hat das jemand schon gemacht und von wem kann ich das bekommen?

besten dank und gruß

  •  thohem
15.4.2024  (#1)
Lass dir doch für 300€ oder so einen neun EAW rechnen (samt den neuen Maßnahmen) oder

mach eine Energieberatung oder

erstell ein Gesamtsanierungskonzept mit mehreren Maßnahmen, dann ist dieses Konzept auch Förderwürdig

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  •  Lagerhaus
15.4.2024  (#2)
Hi

Welche Sanierung machst du ?

Einzelbauteil reicht eine Beratung durch die Energiesparstelle deine Bundeslandes,
geht Telefonisch wie vorort.

Alle anderen Sanierungen benötigen den Energieausweis.

SG

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  •  Silbersurfer
15.4.2024  (#3)
so habe es ich gemacht:   einen Termin ausmachen bei www punkt hauskunft punkt at (das ist die Energieberatung der Stadt Wien - sofern du Wiener bist). In Wien wird diese von der Angestellten der "Wien Energie" gemacht.  Man kann sich dann dort phyisch treffen, aber auch per teams (habe ich gemacht). Ein netter Herr stellt dir ein paar Fragen zu deinem Haus (Baujahr, Fläche, Dämmung, Fenster, aktuelles Heizsystem, etc Du kannst Fragen stellen und schickt dir anschliessend dieses Energieberatungsprotokoll. Dieses kann man dann alternativ zu einem Energieausweis für die Förderung verwenden.

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  •  wuschi
15.4.2024  (#4)
Du brauchst halt nachweislich eines der 3 Dinge. Wenn du ein Niedrigsteneegiehaus hast, würde ich einfach beim zuständigen Bundesland um eine telefonische Beratung bitten, den alten Energieausweis anhängen und dazuschreiben, dass du die Beratung nur für den Förderantrag brauchst (ich nehme an es geht um "Raus aus Öl&Gas") und es weiters aus deiner Sicht keinen Sanierungsbedarf gibt und auf den alten EAW verweist.

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