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Hier mal die Definitionen der Bauweisen. Quelle: https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/sparte_iuc/ImmoVermoegen/Immobilien-A-Z/Bauweisen.html
Es gibt folgende Bauweisen (Bebauungsweisen) Offene Bauweise: Wenn ein Gebäude allseits freistehend in einem bestimmten Mindestabstand zum Nachbargrund (Länderweise verschieden; auch Bauwich oder Abstandsfläche ist als Bezeichnung häufig) errichtet wird. Geschlossene Bauweise: Wenn Gebäude an der Straßengrundgrenze von Nachbargrund zu Nachbargrund aneinander gebaut werden. Gekuppelte Bauweise: Wenn jeweils an einer gemeinsamen Nachbargrundgrenze Gebäude aneinander gebaut werden und zu den anderen Grundgrenzen ein Abstand eingehalten wird. Die Bauweise wird fallweise auch als halboffene Bauweise bezeichnet. Die Bauweisen gibt es praktisch in allen Bundesländern. Deine Nachbarn 1284/1285 haben gekoppelt-einfach. Du bist direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn, aber nicht durchgehend. Also eher offene Bauweise? Wenn du Glück hast, äußert sich Karl zu deinem Problem, dann weißt du das die Antwort auch stimmt. Ansonsten frag doch mal beim Bauamt nach. Interessant ist auch der Abstand zur Straße. Schreib bitte auf jeden Fall mal rein, wie du tatsächlich bauen durftest, damit andere auch was davon haben. Bei meiner Garage auch NÖ (wird wahrscheinlich anders als Carport sein) musste ich einen Abstand von 5m zur Straße einhalten. |
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@alpenzell - Danke mal für die Antwort! Mich ärgert nur das wirklich fast jeder sein Carport so gebaut hat alle direkt an der Straße! Nur jetzt aufeinmal is es nicht mehr erlaubt? Dann hoffe ich mal auf Karl! Wie ich in anderen Beiträgen gelesen hab, kennt sich der wirklich aus! Für mich ist die Bauordnung ein spanisches Dorf allein der Satz aus §51! Witzigerweise habe ich weiter unten in dem Paragraphen folgenden Satz gelesen: Da steht: MB:(weiss nicht was MB heißt) "In den Bauwichen sind Gebäude und bauliche Anlagen unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Bezüglich der Größe und des Volumens dieser Bauwerke ist ein Maß vorgeschrieben, damit der Charakter der jeweiligen Bebauungsweise noch aufrecht erhalten werden kann und andererseits die Bauwiche doch sinnvoll genutzt werden können (z.b. Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge)...... |
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bei mir im Dorf haben die älteren Häuser auch alle ihre Garage direkt an der Straßen. Nur die neu gebauten haben die fünf Meter Abstand.
Hat mich auch kurzzeitig geärgert. Hilft aber nix. Mein Bauamt war übrigens sehr zuvorkommend, schnell erreichbar und konnte alles gut erklären. Also ruhig mal anrufen und einen Termin machen. Wird schon, schönes WE Ach, Freunde von mir wohnen in Oberwaltersdorf. Da gibt es doch haufenweise neue Reihenhaussiedlungen mit Carports. Wie sieht es denn bei denen mit den Abständen zur Straße aus? Haben die fünf Meter? |
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@alpenzell - Die Welt is klein!
Nö soweit ich das sehe stehen die Alle ganz vorn, das wär auch gar nicht mein Problem sondern das ich seitlich(rechts) nichts hinstellen darf also den seitlichen Bauwicht freihalten muss und das wären ja glaube ich mindestens drei Meter zu dem "Nachbarn" rechts von mir! Das is sogar ein leeres Grundstück da es zum bebauen zu klein ist! Das blöde ist das ich auf der Straßenseite genau in der Mitte diesen Stromkasten von der EVN hab, wenn ich jetzt drei Meter einhalten muss, dann komm ich mit dem Carport in den blöden Kasten rein! Ich konnte ja noch nicht mal raus finden wie breit der Bauwich (Bauwicht ist! Muss mal schauen wo unser Bauamt ist, wahrscheinlich in Baden! lg Roland |
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?Sonst weiß keiner dazu Rat?
Biiitteeeee! |
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http://www.energiesparhaus.at/forum/39683 |
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ich glaube du wärst mit deiner frage im baurechtsforum besser aufgehoben - spezialisten lesen hier vielleicht gar nicht mit.
ev. den mod um verschiebung bitten? lg, felis |
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Thread wurde ins Baurechtforum verschoben |
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Offene Bebauungsweise heißt, dass an beiden Seiten ein Bauwich einzuhalten ist. Welche Bebauungsweise für dein Grundstück gilt, sagt der Bebauungsplan. Ob es bei dir so einen gibt und was er sagt, hast noch nicht erwähnt!! Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, dann ist die maßgebliche Bebauungsweise für dein grundstück im Einzelfall "abzuleiten". Offenen Bebauungsweise geht immer. Die auf einem Grundstück bereits durch bestehende Gebäude verwirklichte Bebauungsweise kann man auch immer fortsetzen und in allen anderen Fällen ist die zulässige Bebauungsweise von einer Mehrheit in einer bestimmten Umgebung abzuleiten. Mit anderen Worten: Zuerst geht´s jetzt mal darum zu wissen, welche Bebauungsweise für dein Grundstück gilt?? Sollte es sich um "gekuppelt" handeln, vorweg folgende Erklärung: Der von dir zitierte Satz aus § 51 ist nur zu einem geringen Teil neu, aber für deinen Fall entscheidend. Schon bisher - und daher nicht neu - hat gegolten, dass man bei gekuppelter Bauweise den gegenüber liegenden seitlichen BAuwich von Nebengebäuden freihalten muss. Das gilt weiterhin. Da ein Carport kein Nebengebäöude ist, durfte man früher daher zwar keine Garage (=Nebengebäude), aber ein Carport im seitlichen Bauwich bei gekuppelter Bauweise errichten. Neu ist nun, dass man in diese Regelung zusätzlich zu den Nebengebäuden auch bauliche Anlagen hineingenommen hat, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht. Ein Carport wird als eine solche bauliche Anlage gesehen. Somit sind nun nach der neuen Gesetzeslage bei gekuppelter Bauweise im gegenüber liegenden seitlichen Bauwich nicht nur Nebengebäude (z.B. Garagen), sondern auch Carports unzulässig. Die Auskunft deiner Gemeinde ist daher korrekt (soferne für dein Grundstück eine gekuppelte Bauweise gilt - siehe oben). Stimmt!! Bauanzeige heißt aber nicht, dass die gesetzlichen Bestimmungen der Bauordnung nicht mehr zählen. Eine Bauanzeige wird inhaltlich genauso geprüft wie in einem Baubewilligungsverfahren. Lediglich das Verfahren ist vereinfacht. Da hat eben noch eine andere Gesetzeslage gegolten Darauf kommts nicht an!! Es muss dem Gesetz entsprechen! Auf "durchgehend" kommts nicht an. Schau mal weiter oben in die von dir selbst zitierten Erklärungen der Bebauungsweisen... MB= Motivenbericht. Das ist kein Gesetzestext, sondern eine erläuternde Erklärung des gesetzgebers, warum er was und wie gesetzlich regelt Bei den 5m gehts um den Abstand zur Straße. Das ist nicht das Thema von Roland. Bei dem gehts um den ABstand zur seitlichen Grundgrenze. Bitte nicht zusätzlich verkomplizieren. Hast es eh schon selbst gesagt: Mindestbauwich ist 3m! Oberwaltersdorf ist eine eigenständige Gemeinde. Das hat also nichts mit Baden zu tun. http://www.oberwaltersdorf.at/index.php?id=28 Richtig! |
Gekuppelt bedeutet, dass die Gebäude auf zwei aneinandergrenzenden BAuplätzen an der gemeinsamen seitlichen Grundgrenze aneinander anzubauen sind. Auf der anderen seitlichen Grundgrenze ist ein Bauwich (also ein bestimmter Mindestabstand)einzuhalten.
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@karl10 - Daaaanke für die ausführliche Antwort!
So wies ausschaut kann ich mir mein Carport aufzeichnen! So wies auf meinem Plan ausschaut hab ich offene Bauweise weil mein Haus ja motivationslos allein,direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht!? Ich werds wohl hinnehmen müssen obwohl ich den Sinn nicht verstehe, da ja in dem seitlichen Bauwich sowieso schon ein Nebengebäude steht! Errichtet als es scheinbar noch wurscht war also in den 60er Jahren! Ahja, bei der Dame vom Bauamt in Oberwaltersdorf war ich! Trotzdem vielen Dank für die Antworten! |
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Aber die Kernfrage war ja, ob es einen bebauungsplan gibt und was der sagt? |
Du hast es leider nicht richtig verstanden: offene Bauweise bedeutet an beiden Seiten einen Bauwich zu haben. Dein Haus entspricht daher niemals einer offenen Bauweise!
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Aha, ok jetzt hab ichs kapiert! Muss ich schauen obs ich so einen Bebauungsplan habe! Was wenn nicht? Muss der da sein? |