Hallo,
ich brauche Ihre Hilfe bei einer Frage bezüglich die NEbenkosten beim Kauf von ein ETW. Wir haben letztes Jaher eine Wohnung gekauft. Mittlerweile ist das Haus fast fertig und wir werden im Sommer einziehen.
Bis jetzt haben wir alle Kosten und Steuern wir vereinbart bezahlt. Jedoch gibts es einen Punkt der uns nicht ganz klar ist.
Im Vertrag unter Nebenkosten steht folgendes:
- Die Grunderwerbsteuer in der jemeils gesetzlichen Höhe, dies sind derzeit 3.5% des Kaufpreises einschliesslich der Verstragserrichtungkosten Zusätzlich erhielt ich am Anfang ein Dokument mit allen Nebenkosten. Da lese ich folgendes:
Vertragserrichtungskosten und Barauslagen: - Wohnung größer als 80 m²: 1,2 % des Kaufpreises zuzgüglich 20 % USt.; Barauslagenpauschale € 250,00;Beglaubigungskosten sind mit dem jeweiligen Notariat direkt zu verrechnen; Also zurück zu meiner Frage, soll ich diese zusätzlichen Anwaltskosten bezahlen oder sind sie in einigen der bereits bezahlten Beträge enthalten. Und wenn ja, wann geschieht diese Zahlung?
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