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Die 10k pönalefreie Grenze während der Fixzinsphase ist gesetzlich geregelt. Das steht jedem zu. Nach der Fixzinsphase (also variabler Zinssatz kommt zur Anwendung / Neukalkulation) kannst du sondertilgen soviel du willst. So weit mein Kenntnisstand. |
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Das war bisher auch mein Laienverständnis und Halbwissen (aus dem Forum). Warum ist der Bankstellenleiter anderer Meinung? Wenn ich §20 Abs. (4) lese, würde ich meinen, dass man hier durchaus interpretieren kann, dass eine vorzeitige (auch teilweise) Rückzahlung mit einer Kündigung verbunden ist. Ich hätte hier gerne Sicherheit, vor allem für den realistischen Fall, dass ich jährliche Sondertilgungen von 5k zum Jahresende vornehme (ohne Vertragskündigung). |
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Wofür dann das Pönale über 10k wenn das wie eine Kündigung wäre? 10k sind frei - müssen sie akzeptieren. variable ist frei so viel du kannst/willst |
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Ich habe um eine schriftliche Stellungnahme gebeten mit Verweis auf den Paragraphen. Ich bin gefühlt leider in einer schlechteren Verhandlungsposition, weil die Frist des Baukontos zeitnah ausläuft und danach 4.5% Sollzinsen anfallen. Ich habe den Bau bereits abgeschlossen und bin super mit dem Budget ausgekommen. Nun kurz vor Abschluss des Kreditvertrags werden mir die zugesagten Kreditkonditionen der Hausbank aber nicht mehr so gewährt, wie sie meinerseits "gemeint" waren. |
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Rückmeldung der Bank: Kann diese Auslegung so stimmen? |
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Ja das ist ärgerlich. Unbedingt abklären. Hier im Forum gibt es auch zwei Experten, die sich sicher bald dazu melden werden. |
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Hat also erstmal nix mit den 10k auf 12M zu tun. Egal was der Bankberater meint, dieses Recht kann dir nicht genommen werden. Und selbst wenn du das im Kreditvertrag so unterschreiben würdest, würde das nicht gelten, weil Schlechterstellung ggü. dem Gesetz. Die Summe könnte nur erhöht werden. Edit: hier ein Thread wo das schon gut beschrieben wurde: https://www.energiesparhaus.at/forum-kosten-bei-vorzeitiger-kreditrueckzahlung-hypothekarkredit/64322 1 |
Ja, steht ja auch so im Gesetz, das du oben zitiert hast. Und das passt ja auch. Aber der Fall, dass die Restlaufzeit nicht eingehalten wird, kommt ja nur dann zu tragen, wenn du den kompletten Kredit zurückbezahlst und damit den Vertrag kündigst. ||
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dem ist nichts hinzuzufügen |
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Besten Dank, hat mir wirklich geholfen! |
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