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Frage zu Kreditrückzahlung

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  •  dagobert
20.1.2012
6 Antworten 6
6
Wenn ich mir bei der Bank einen Kredit nehme, was genau muss im Vertrag stehen, damit ich bei den Zinsen nicht draufzahle?
Der Grund für meine Frage ist der, dass ich in der Zeit des Kredites sicher öfters Geld zur Verfügung haben werde, das ich für die Rückzahlung des Kredites verwenden möchte, um früher fertig zu werden und weniger Zinsen zahlen zu müssen. Aber was bringt es mir, wenn ich einerseits früher mit der Rückzahlung fertig bin, aber andererseits durch irgendeine Vertragsklausel zuviel oder zuwenig letztlich keine Ersparnis bei der Höhe der Zinsen habe, die ich für die volle Laufzeit zahlen müsste?

Worauf muss ich also bei dem Vertrag achten, damit es keine Probleme gibt und ich am besten aussteige?

  •  Gawan
  •   Gold-Award
20.1.2012  (#1)
@dagobert - Wieso solltest du zuviel an Zinsen zahlen ?
Die Zinsen reduzieren sich nicht, nur weil dein Darlehen kleiner wird, die Laufzeit reduziert sich halt.

Es sollte drinnen stehen dass unterjährige und verzeitige Tilgung jederzeit möglich ist. Aber das Thema würd ich einfach mit dem Bankberater ansprechen, da gibts sicher von Bank zu Bank und von Produkt zu Produkt Unterschiede



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  •  johro
  •   Gold-Award
20.1.2012  (#2)
hallo - bei mir nimmt sich die Bank ein paar Punkte raus, die sowas betreffen, ich glaube wenn ich innerhalb der letzten Monate eine sondertilgung mache, dann müsste ich irgendetwas drauf zahlen, aber sowas kann man ja besprechen und sich daran halten. ob man das wegdiskutieren kann, könnte man versuchen, sind halt meist standard texte, aber wer weiß.

die zinsen selbst sind ja ein fixer Aufschlag auf den Euribor, und diese "gesamtzinsen" werden dann zb einmal im Quartal angepasst,

lg
johannes

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  •  creator
  •   Gold-Award
20.1.2012  (#3)

zitat..
Wieso solltest du zuviel an Zinsen zahlen ?


weil banken das immer versuchen...? kann jeder mit "zuviel gezahlten zinsen arbeiterkammer" googeln...

http://tirv1.orf.at/stories/402016
http://www.artikles.at/abzocke-per-kredit-ab-welchem-zinssatz-beginnt-wucher/

klar regeln kann man das, indem man die regeln für die zinsberechnung und die quellen, nach denen angepasst wird, genau festschreibt und auf rundungen verzichtet.
dann ist also z.b. der 3-m-euribor vom tag x, welcher auf www.xyz.xx um 11:00 uhr veröffentlicht wird, der zinsindikator.
vorfälligkeitsentschädigungen sind nur bei fixzinsen zuilässig.

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  •  atma
  •   Silber-Award
20.1.2012  (#4)
hi
bei uns muss ich 1/2 jahr vorab sagen, wenn ich alles vorzeitig rückführen möchte. wir haben extra festhalten lassen, dass unterjährige tilgungen keine bearbeitungsgebühr oder spesen oder sonstwas auslösen und jederzeit möglich sind. bei einer vorzeitigen rückführung haben wir schriftlich bestätigt bekommen, dass wir das ohne rückfrage bis auf zb 1EUR jederzeit machen können und dann eben ein halbes jahr warten bis der rest dann kostenfrei rückgeführt werden kann.

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  •  hausmaus
20.1.2012  (#5)
hallo - also, wie ich das sehe, werden die Zinsen vom aktuell offenem Kreditvolumen berechnet. D.h, wenn man z.B. ursprünglich 200.000 Eur aufgenommen hat und in ein paar Jahren z.B. 100.000 als Sondertilgung extra zurückbezaht hat, dann werden die Zinsen entsprechend niedrig sein, da sie ja nur mehr von dem jetzt offenen Kreditvolumen berechnet werden können. Und wenn man bei der Hälfte des Kreditvolumens angekommen ist, dann sind die Zinsen sowieso schon gering, da diese ja proprotional abnehmen.

Hausmaus

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  •  creator
  •   Gold-Award
20.1.2012  (#6)
ich hab' hier schon so oft auf das - verbraucherkreditgesetz verwiesen....

zitat..
.Vorzeitige Rückzahlung

§ 16. (1) Der Kreditnehmer hat das jederzeit ausübbare Recht, den Kreditbetrag vor Ablauf der bedungenen Zeit zum Teil oder zur Gänze zurückzuzahlen. Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags samt Zinsen gilt als Kündigung des Kreditvertrags. Die vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen verringern sich bei vorzeitiger Kreditrückzahlung entsprechend dem dadurch verminderten Außenstand und gegebenenfalls entsprechend der dadurch verkürzten Vertragsdauer; laufzeitabhängige Kosten verringern sich verhältnismäßig.

(2) Der Kreditgeber kann vom Kreditnehmer eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Entschädigung für den ihm aus der vorzeitigen Rückzahlung voraussichtlich unmittelbar entstehenden Vermögensnachteil verlangen. Dies gilt nicht, wenn

1.
die vorzeitige Rückzahlung mit einer Versicherungsleistung aus einem Versicherungsvertrag getätigt wird, der vereinbarungsgemäß die Rückzahlung des Kredits gewährleisten soll,
2.
die Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den kein fester Sollzinssatz vereinbart wurde,
3.
der vorzeitig zurückgezahlte Betrag 10 000 Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt oder
4.
der Kredit in Gestalt einer Überziehungsmöglichkeit gewährt worden ist.

(3) Die Entschädigung darf die Zinsen, die der Verbraucher bis zum Ende der Laufzeit des Kreditvertrags für den betreffenden Kreditbetrag hätte zahlen müssen, nicht übersteigen. Sie darf überdies höchstens

1.
0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Ablauf des Kreditvertrags ein Jahr nicht überschreitet, und
2.
1% in allen anderen Fällen
betragen.

(4) Bei einem hypothekarisch gesicherten Kredit kann für die vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist von höchstens sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfällig vereinbarten Periode mit festem Sollzinssatz vereinbart werden. Hält der Kreditnehmer die vereinbarte Kündigungsfrist nicht ein, so kann der Kreditgeber für den nicht eingehaltenen Teil der Kündigungsfrist eine Entschädigung nach Abs. 2 erster Satz verlangen; auf diese ist Abs. 2 zweiter Satz nicht anzuwenden. Für die Höhe der Entschädigung gilt Abs. 3. §§ 18, 19 und 21 HypBG und § 8 PfandbriefG bleiben unberührt.

(5) Bei einem Kredit mit Tilgungsträger muss der Kreditgeber auf Verlangen des Kreditnehmers auf ein vertragliches Recht hinsichtlich der auf den Tilgungsträger zu leistenden Zahlungen insoweit verzichten, als der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlt.


http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006780

http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d128/NeuesVerbraucherkreditgesetz.pdf

zu abs. 4: "kann...vereinbart werden" - ja, wenn man das akzeptiert... zumindest bei den neuverträgen ab 10.06.2010 muss das niemand mehr...

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