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Von den entnommenen Beträgen bis zum vereinbarten Ratenrückzahlungsbeginn wird nur der Zinsendienst fällig, das sollte der Passus sein. Mit dem Bereitstelllungentgelt hat das nichts zu tun, das wird separat ausgewiesen (z.b. xxx% vom nicht entnommenen Betrag xx). |
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Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!! Es gibt ein einmaliges Bereitstellungsentgelt und das ist ein sehr überschaubarer Betrag der im Vertrag ausgewiesen (und auch schon bezahlt) ist. Da etwaige weitere Bereitstellungszinsen (o.Ä.) für nicht abgerufenes Kapital im Vertrag nirgends ausgewiesen sind, kann ich davon ausgehen, dass es die nicht gibt? Die Bank fängt mit R an, falls das relevant sein sollte... Vielen Dank nochmal! |
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Es wird ziemlich sicher sein, dass ein Auszahlungs-Zeitraum definiert ist, das steht aber im KV. Ansosnten morgen kurz den Banker anrufen. |
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Das hat beispielsweise die HYPO OÖ in ihren Verträgen verankert. Konkret bedeutet das, falls ein allfälliges Rücktrittsrecht des Kreditnehmers binnen 2 Werktagen vereinbart ist, eben diese Maximalhöhe an Tageszinsen bezogen auf den Gesamtbetrag EUR xx.xx beträgt. Dieses Rücktrittsrecht schließt sie jedoch in den nachfolgenden Bedingungen - konkret für Hypothekar- und Immobilienkredite aus. Eine Bereitstellungsprovision (oder auch Bereitstellungsentgelt) wird bei Kreditverträgen mit Verbrauchern gewöhnlich nicht vereinbart. Dabei handelt es sich um einen von der Bank verrechneten Zinssatz für das zugesprochene, jedoch noch nicht abgerufene Kapital. Ist vorrangig ein Thema im Bauträger- und Projektfinanzierungsbereich ... und gibt es sehr wohl auch in Ö. |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Danke! Im KV steht nichts von einem Auszahlungszeitraum. Werde den Betreuuer morgen mal anrufen. Aber ich denke mir, wenn nichts davon im KV steht kann die Bank ja auch keine zusätzlichen Kosten geltend machen!? |
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Danke @speeeedcat und @LiConsult ! Eure Beiträge sind echt unbezahlbar! |
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Bitte😊. Dann wird es auch keine BSP geben. Lg |
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Bitte gerne entweder im Kreditvertrag - bitte aber auch stets in die allgemeinen - und besonderen Bedingungen schauen, die institutsspezifisch ausgewiesen werden. Dein Berater sollte dir jedenfalls eine klare Antwort geben können. |
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