kürzlich haben wir die Wasseranschlußgebühr vorgeschrieben bekommen. Ist es rechtens wenn die Gemeinde für eine freistehende Garage die über keinen Wasseranschluß verfügt eine Gebühr einhebt ? Bitte um Infos ob ich da protestieren kann.
bundesland wäre hilfreich, zudem angaben über die konkrete ausführung (mit haupthaus irgendwie verbunden?). im bescheid selbst muss ja auch die gesetzestelle angegeben sein, auf die sich der bescheid stützt. http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/ und dann evtl. unter "landesrecht" suchen und nachlesen.
§3 Abs. 2 NÖ Kanalgesetz 1977 müsste mit der jeweiligen - gemeinde - kanalgebühren- verordnung dann die berechnungsflächenformel abgeben, da zählt dann die garage mit max. 15% von 500m² zur "unbebauten fläche".
@gana - OÖ weiss ich es nicht, aber in NÖ wird die Aufschliessung nur bis Grundstücksgrenze gemacht, egal wo dann der Wasserzähler hinkommt. Ab deinem Grundstück bist du für die Verlegung verantwortlich. LG
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