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Man muss dazu zunächst grundsätzlich folgendes wissen: Nicht alles, was im Grundbuch steht, hat eine rechtliche Bedeutung/Verbindlichkeit. Manches ist lediglich als unverbindlicher Hinweis/Information zu sehen. Was im Grundbuch wirklich als rechtsverbindlich zählt, sind der Eigentümer eines Grundstückes sowie diverse Belastungen. Das was du oben anführst sind sogenannte "Benützungsarten". Diese werden im Kataster durch das Vermessungsamt festgelegt und gelangen dann lediglich informativ zum Grundbuch - in der Regel automatisch durch das Vermessungsamt. D.h. wenn du wissen willst, wie und wann es zur Änderung der Benützungsarten und deren Teilflächen auf deinem Grundstück gekommen ist, dann musst du zum Vermessungsamt gehen. Die machen solche Aktualisierungen in gewissen periodischen Abständen bzw. aus bestimmten Anlässen, wie z.B. aufgrund der übermittelten Lagepläne/Vermessungspläne aus Bauprojekten. Verständigt wirst du darüber nicht. Nur wenn man selbst eine Änderung/Feststellung der Benützungsarten direkt beim Vermessungsamt beantragt wird man zu der darauffolgenden "Amtshandlung" geladen. Die Benützungsarten können meines Wissens bei der Einheitsbewertung eine Rolle spielen. |
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dh aber, "Garten" kann auch Bauland sein und ist damit soweit ok? und ich brauch also nur die falsche Adresse korrigieren lassen? |
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"Garten" ist eine im Kataster angegebene Benützungsart und das fußt auf das Vermessungsgesetz. "Bauland" ist eine im einem Flächenwidmungsplan ausgewiesene Flächenwidmung und fußt auf das Raumordnungsesetz. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und sind völlig verschiedene, von einander unabhängige Dinge. Die falsche Adresse gehört zweifellos korrigiert. |
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dankeschön! |
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