|
|
||
rundungsklauselbn sind nur in form einer auf- UND abrundung zulässig, reine aufrundungsklauseln sind unzulässig. je nachdem, wie der euribor am stichtag steht, wird der aufschlag dazugerechnet und dann auf das nächste 1/4 oder 1/8 % auf- oder eben abgerundet. aktuell 6m- euribor 1,27% (+ 1,25%% = 2,52% gerundet 2,5%, 1,27+1,5= 2,77=> 2,75%). (der 3m euribor 1,05). |