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Fragen bezüglich Baubewilligung.

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  •  Gast
15.7. - 16.7.2011
6 Antworten 6
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Grüß euch,

hoffe ich finde hier ein paar nette Leute, die mir etwas unter die Arme greifen können. Vorab: meine Anfrage ist ernst gemeint. Bitte nicht Antworten, wenn ihr keinen sinnvollen Beitrag leisten könnt / wollt.

Mein eigentliches Anliegen:
Ich möchte ein Grundstück im Bezirk Bruck an der Leitha mieten. Eigentlich habe ich nur Kleinigkeiten geplant, welche ich alleine realisieren kann. Allerdings benötige ich dafür eine Baugenehmigung.

Konkret handelt es sich um
* ein Pavillon,
* eine kleine Hütte (~10-15m²) als Lager, mit Toilette und "Notbett"
* kleines Swimmingpool (versenkt)

Mit einer Baugenehmigung habe ich keinerlei Erfahrung.

Benötigt man für so kleine Bauvorhaben auch detaillierte Baupläne und Baubeschreibungen?

Kann man sie selbst anfertigen oder ist der Weg über einen gelernten Architekten unumgänglich?

Wie würde es mit Fertigangeboten von Baumärkten aussehen, benötigt man dann keine Baupläne / Baubeschreibung bzw. würden beiliegende Unterlagen genügen? Dürfte man diese selbstständig aufstellen? Gäbe es eine Nachkontrolle?

Es soll meinen Hauptwohnsitz nicht ersetzen, falls das einen Unterschied macht.

Bin dankbar für jeden Input.

LG

  •  alfa2
15.7.2011  (#1)
weitere FragenHallo Gast!
ob meine Antwort sinnvoll ist oder nicht beurteile bitte selbst.
Zunächst mal grundsätzliches:
- nette Leute findest du hier, vorausgesetzt du fragst auch nett
- Baurechtsexperte bin ich keiner
- Woher weißt du, dass du eine Baugenehmigung brauchst?
- ein Pavillon kann alles vom Zelt ohne Wände mit 5m² bis zu einem mehrstöckigen Gebäude sein? Du musst das noch präzisieren
- Für Swimming-Pools gibts eine Größe ab wann es bewilligungspflichtig wird.
- Pläne kannst du auch selbst zeichnen, sofern du die Vorgaben einhältst

Hast du dich schon erkundigt, ob das Grundstück Bauland oder Grünland ist? (aktueller Flächenwidmungsplan am Gemeindeamt) davon hängt ab, ob du überhaupt bauen darfst und vor allem was.

Ich glaube aber zu wissen, dass man für die Baubewilligung auch der Eigentümer sein muss bzw. muss man ein Baurecht besitzen.

vg
alfa2

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  •  creator
  •   Gold-Award
15.7.2011  (#2)
was sagt eigentlich der eigentümer zu den - plänen? wennst nix anderes im mietvertrag hast, darfst das ja bei mietende auch wieder entfernen...

der rest hängt von den vorschriften der gemeinde ab - also besser dort mal nachfragen, nachden du das ok vom vermieter hast.

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  •  Dot
15.7.2011  (#3)
Hi, hab mich jetzt angemeldet (Beitragsersteller).

Danke, deine Antwort zähle ich schon als Hilfreich. Hab nur leider einige negative Erfahrungen in Foren gemacht, in denen Leute Posts erstellen ala "Hahaha was für eine Frage.".

Meine Annahme, eine Baugenehmigung zu benötigen, ist durch eigenrecherche entstanden. Ich habe mich in die NÖ Bauordnung in ihrer aktuellsten Version (13. Novelle) eingelesen, speziell §14-17, welche Bewilligungspflichtige Bauvorhaben, Anzeigepflichtige Vorhaben und Bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben behandelt.

Mit einem Pavillon meinte ich ein einstöckiges Pavillon mit fixem Dach und bei Anwesenheit wetterabhängig eventuell mit Seitenwänden (Stoff). Ich denke hier an eine Holzkonstruktion die stehen bleibt, es würde aber auch ein zusammenklappbares genügen, wenn dieses rechtlich einfacher wäre.

Pools sind bis 50m³ bewilligungsfrei, jedoch nur dann, wenn man keine Stützwände oder ein Fundament benötigt. In meinem Fall müsste das Grundstück auch etwas eingeebnet werden bzw. mit Terrasse. Ich denke das wäre auch genehmigungspflichtig?

Wegen den Plänen, weißt du wo man eventuell ein Muster einsehen kann? Ich habe keine Ahnung welche Informationen darin enthalten sein müssen und wie detailiert diese sein müssen.

Das Grundstück ist Bauland und dem Eigentümer ist relativ egal was ich darauf mache. Er sieht das bei weitem nicht so tragisch wie ich mit den gesetzlichen Regelungen. Nur habe ich keine Lust Geld zu investieren, um dann einen Stop und Abriss durch die Baupolizei zu riskieren und obendrein noch auf einem Bußgeld sitzen zu bleiben.

LG

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
15.7.2011  (#4)
.@alfa2:
"Ich glaube aber zu wissen, dass man für die Baubewilligung auch der Eigentümer sein muss bzw. muss man ein Baurecht besitzen" - stimmt nicht! man muss nicht Eigentümer sein, man braucht nur die Zustimmung des Eigetümers.

@dot:
"Pools sind bis 50m³ bewilligungsfrei, jedoch nur dann, wenn man keine Stützwände oder ein Fundament benötigt." - du sagst, du hast dich in die die Bauordnung eingelesen; das steht aber so nirgends und stimmt auch nicht.

Der geschilderte PAvillon ist ein BAuwerk; braucht daher eine Bewilligung nach § 14. NAch der vorige Woche im LAndtag beschlossenen neuerlichen Novelle ist sowas künftig nur noch anzeigepflichtig (tritt ca. Ende August/anfang September in Kraft)

Die von dir beschriebene Hütte ist jedenfalls bewilligungspflichtig!

Pläne darfst grundsätzlich selber zeichnen, wenn du es auch wirklich kannst. Sie müssen dann aber noch von einem gewerberechtlich hiezu befugten Planverfasser unterschrieben sein.
Für die "Fertigangebote" der BAumärkte benötigst du im Falle der Bwilligungspflicht genauso detaillierte Einreichpläne. Bei bloß anzeigepflichtigen Vorhaben geht es ein bißchen leichter (Müssen nur "Skizzen" sein und brauchen nicht von einem befugten Planer unterschrieben sein.)



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  •  alfa2
16.7.2011  (#5)
@Karl10: Danke für die Korrektur, deshalb habe ich auch nur "glaube" geschrieben.

@dot: wo im Bezirk Bruck wäre das? ich frage deshalb weil ich auch von dort herkomme.

vg
alfa2

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  •  Dot
16.7.2011  (#6)
Ich gebe zu, den Teil mit dem Pool habe ich aus einer Liste, die ich im Internet gefunden habe. Mir ist schon klar, dass die irgendeine Person zusammengefasst hat und es sich hierbei um keinen offiziellen Teil der NÖ BO handelt. (http://www.badvoeslau.eu/cms/upload/BUW/formulare/2011/welche_bewilligung_2011_v1.pdf) Ich bin davon ausgegangen

Ich bin davon ausgegangen, dass ein Pool mit Stützwänden und/oder Fundament als Bauwerk gezählt wird, da es in dem Falle mit dem Boden kraftschlüssig verbinden ist. Ich habe deine Antwort bei "Swimming Pool zählt zur bebauten Fläche?" gelesen. Aber scheinbar bedeutet Kraftschlüssig etwas ganz anderes als ich mir darunter vorgestellt habe. Deine Antwort darauf gibt es in "Definitionen in der (NÖ) Bauordung".
Deine Beiträge sind sehr hilfreich. Darf ich dich fragen inwiefern du etwas mit der Materie zu tun hast?

Wie würde es denn mit einem Pavillon aussehen, welches binnen 10 Minuten auf und Abgebaut ist? Würde das auch als Bauwerk zählen? Dieses Pavillon könnte ich dann jedesmal auf und abbauen, das funktioniert recht einfach. Ein Pavillon wird auch Partyzelt genannt, Zelt findet man in §17 Abs. 1 Z. 12. Ich frage mich ob das hier aber überhaupt Anwendung finden kann, da hier auch das NÖ Veranstaltungsgesetz zu tragen kommt. Würde ein einfaches Zelt mit TÜV Stempel diese Bedingungen erfüllen?
Und noch eine Frage zu dem Gebäude. Eine Gartenhütte ist ja jetzt genehmigungsfrei sofern sie §17 Abs 1. Z. 9 erfüllt. Ist in so einem Gebäude eine Toilette, ein Wasser und Stromanschluss gestattet oder wird es dadurch auch schon zu einem Aufenthaltsraum?

Wie würde es mit einem Haus aussehen, welches die Kriterien von §5 Abs. 12, Mobilheim erfüllt? Darf man einen Wohnwagen einfach abstellen und benutzen? In einem OÖ Dokument habe ich da genauere Details gelesen, wie ein Mobilheim definiert wird. Jedoch mischt hier auch wieder das Kapitel "Campingplatz" mit.

So, muss leider los, daher ist der letzte Abschnitt etwas ungenau, werde ich genauer ausführen sobald ich Zeit finde. Ich danke dir jedenfalls schon mal für deine Antwort.

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