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blöd....ein nachbar kann ohne begründung den plan nicht unterschreiben. dann bleibt nichts anderes übrig als eine bauverhandlung zu machen. dieser "alt-nachbar" wird wahrscheinlich nicht kommen und somit gilt ab verhandlung sein einverständnis rechtlich gesehen als gegeben. mit bauverhandlung kostet die bewilligung ca. 150eur mehr als ohne bauverhandlung.
du musst jetzt nochmals zur gemeinde, besprich dort folgendes: a) gehts sich baubeginn ende oktober trotzdem aus, wenn ihr bauverhandlung macht b) kann doch bitte der herr vom bauamt diesen "alt-nachbar" anrufen und ihm erklären dass es nur darum geht dass du dir die bauverhandlung ersparst. wenn er angst hat dass er etwas zum nachteil des "neu-nachbars" macht mit seiner unterschrift und von diesem klagbar wäre, lass einfach den "neu-nachbar" auch unterschreiben, zuviele unterschriften schaden nicht. ausserdem ists auch eine höflichketisform für gute nachbarschaft dass du auch ihm den plan gezeigt hast obwohl du es nicht müsstest. c) nochmals zum grundbuch-gericht gehen und beim besagten B-Blatt ob für diese Veräußerung auch eine aktenzahl eines kaufvertrages verbüchert ist. wenn ja, dann diesen kaufvertrag vom gericht kopieren lassen (ist öffentliche urkunde). zuvor bei der gemeinde fragen ob es der gemeinde genügt dass du mit einem kaufvertrag beweist dass der kauf rechtlich schon passiert ist und somit die unterschrift vom "neu-nachbar" genügen solle. |