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Fragen zu Garage/Zubau/Raumhöhe

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  •  wtHgo
17.11. - 19.11.2018
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Guten Tag; meine Frau und ich würden gern ein Haus kaufen...eigentlich rein vom Haus und Grundstück absolut traumhaft. 
Leider gibt es mehrere Unstimmigkeiten, die nicht leicht zu klären scheinen, vl kann mir hier wer Tipps geben..
1.) ein Nebenraum (aufgrund zu geringer Raumhöhe von 2,15m) wird derzeit im Plan (und auch in Wirklichkeite) als Küche genutzt..eine Vergrösserung der Wohnfläche von 40m² wurde bereits durchgeführt..da steht im Plan drin "Küche", ist aber ein Wintergarten.
Kann man die Küche, sofern das Haus ALT GENUG ist, wieder in einen Wohnraum umwidmen lassen? ist das eigentlich wichtig? was kann so was kosten?
2.) Garagen dürfen nicht ans Haus angeschlossen werden und dürfen 40m² Dachfläche besitzen (von oben betrachtet) ...leider haben wir zu zweit bereits 3 Autos und 6 Motorräder...das geht sich nicht aus, klar.
Gibt es irgendwelche "Möglichkeiten", sich ein kleines Gebäude zusätzlich hinzustellen um die Fahrzeuge zu garagieren? oder "lagern"? ich fahr sie ja kaum, sind eher Sammelstücke.
3.) Zählt eine elektrische Abdeckung eines Swimmingpools (statisch aufgestellt, wie ein Deckel, den man heben und senken kann) auch als Dachfläche ?
4.) wir wollen ein paar Schafe haben, die brauchen natürlich Unterstand, der wieder von den 40m² Dachfläche abgezogen wird....was, wenn man in den Hang einen Unterstand reingräbt? Tageslicht und Wärme vorausgesetzt
5.) Ist es eigentlich Interpretation der Gemeinden, wenn man Wohnraum verdoppeln lassen kann, aber die Nebenräume nicht zur Vergrösserung herangezogen werden ?
6.) baubewilligungspflichtig sind Garagen nicht, oder ? weil die betroffene Gemeinde meint, dass es sehr wohl so sei...ein mir bekannter Architekt ist anderer Meinung (aktueller Wissensstand)
Gibt es Arten von Überdachungen, die nicht in die 40m² Sache gerechnet werden? 
Was, wenn wir die Terrasse vor dem Haus überdachen wollen (Holz-Glas)

Im Moment beschäftigt uns am Meisten, dass die Küche und ein weiterer Raum aufgrund zu geringer Raumhöhe theoretisch nur als Nebenraum (Lager, was noch..?) genutzt werden dürfen....das Haus ist alt, war scheinbar mal eine Wirtschaft, da gab es noch keine 240cm und mehr
Die Sache mit der Fahrzeugabstellung ist uns auch ein Dorn im Auge...ausserdem wollten wir mal ein Wohnmobil kaufen, ergo 3m+ von der Höhe...auch nicht erlaubt....
Und noch als Anmerkung: es handelt sich um Freiland ...die Garage wäre genauso machbar, wie die Wohnraumvergrösserung, was laut Architekt allerdings nicht möglich sei...Gemeinde vs. Architekt...wie soll da noch einer durchblicken ?

ICh hoffe um hilfreiche Infos...DANKE
Lieben Gruss
René

  •  felis
  •   Gold-Award
18.11.2018  (#1)
um welches bundesland geht es denn?

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  •  wtHgo
19.11.2018  (#2)
Ich dachte, ich hätte es dazugeschrieben...entschuldigung.
Es handelt sich um Steiermark

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