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Bei Überschreitung der pönalefreien, vorzeitigen Rückführungsgrenze (in deinem Fall EUR 50k) ist die Pönale stets vom vollen Rückführungsbetrag zu bezahlen. Beispiel: vorzeitige Tilgung innerhalb eines Jahres 52.000 --> Pönale 1% --> EUR 520 Bank Austria Standard ist die Reduktion der Kreditrate = Beibehaltung der ursprünglichen Laufzeit. Wenn es anders gewünscht ist, muss man dies im Rahmen der getätigten Sondertilgung kundtun. stille Gehaltsverpfändung ist Standard - diese wird zur offenen Gehaltsverpfändung wenn die Rückzahlung nachhaltig in Gefahr gerät. Neuerdings verzichtet die Bank Austria auf die Abtretung der Versicherung. Nachgewiesen muss lediglich der Abschluss einer solchen. Die Details der Förderung sollten im Rahmen der Einreichung mitgeteilt werden. Bei rückzahlbaren Darlehen (mit entsprechender pfandrechtlicher Eintragung im 1. Rang des Lastenblattes) richtet die Bank Austria gewöhnlich ein eigenes Konto für das Förderdarlehen ein. Ja - das ist die Aufklärung über das klassische konsumentenschutzrechtliche Rücktrittsrecht. |
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Vielen Dank für die Infos, das hilft mir wirklich weiter. Hier bin ich nur verunsichert, weil es jetzt rein in Richtung Laufzeitverkürzung formuliert ist - oder lese ich das falsch? Ich will am Ende des Tages nicht ausschließlich auf den guten Willen meines Beraters angewiesen sein. |
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Ergänzend noch mein Senf: Das Pönale wurde bereits richtig erklärt. Wichtig ist die Definition "Pönalefreiheit während einer 12-Monats-Periode". Üblicher Weise definiert die BA "nur" mehr 10% des Kreditobligos als Pönale freie Sondertilgungsmöglichkeit, es sei denn, eine erwartete Geldleistung ist Teil des Kredites. Defaultmäßig wirkt sich eine SoTi laufzeitverkürzend aus. Bitte einfach vor einer solchen dem Banker Bescheid geben. Ja, die BA verzichet zugunsten der WBF auf den 1. Rang im Grundbuch. Wichtig ist, dass die Besicherung (LTV) trotzdem noch immer passt (ausreichend ist), sonst würde sich der Zinssatz verschlechtern. Ja. Obwohl die BA dieses Recht nicht exekutiert, sollten die 2 Tagen überschritten werden. So zumindest meine jahrelange Erfahrung. Der Rest wurde eh schon erwähnt. Lg |
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Der Textpassus ist 1:1 dem §20 (1) Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz entlehnt. Der wichtige Terminus dabei ist "gegebenenfalls". Bei manchen Banken reduziert sich automatisch die Kreditrestlaufzeit, bei anderen (wie bei der Bank Austria) die Rate. Aber wie erwähnt: wenn sondergetilgt wird, einfach dazusagen wie man es haben möchte. |
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Sorry, dass ich nochmal nachhake. Meinst du, dass wenn ich nichts sage standardmäßig die Laufzeit verkürzt wird - wenn ich aber Rate reduziert haben möchte ich das nur dem Banker mitteilen muss? |
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Ich würde bei der Sondertilgung dazu sagen, wie du es haben möchtest. So wird es nach deinem Wunsch abgehandelt. |
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Vielen Dank für eure Infos. |
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Gilt das nur für die BA oder jede Bank? |
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Gibt aber auch Banken, wo die Vorgehensweise streng vorgegeben ist - z.B. bank99, wo sich die Kreditrestlaufzeit reduziert. |
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Ja eigentlich habe ich genau wegen deiner Aussage (aber jetzt ist mir klar wie du es meinst), gefragt. Weil mir dazu nichts gesagt wurde (hab jetzt aber die Daten nicht mehr im Kopf - müsste die Unterlagen sichten), wie es bei der BAWAG ist. Man sieht ja auch die offene Kreditsumme nicht irgendwo online zB. in Verbindung mit dem eigenen Konto (weil das ja immer von Tilgungsverhalten und Co abhängt). |
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Den offenen Saldo kann man online nicht einsehen? Auch interessant. |
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Nein. Mein BAWAG Konto ist das Referenzkonto für die Abbuchung des mtl. Betrags - eine IBAN hab ich natürlich (vom Kreditkonto) aber das wars. Ist das so vorgesehen? Bei der Easybank sehe ich ja auch Girokonto + Kreditkartenkonto. Daher nahm ich eben auch an, dass man mir - spätestens mit voller Zuzählung des Kredits - das dann auch in den bestehenden Account stellt. Andererseits hat die Zuzählung immer der Berater gemacht (Rechnung -> Wien überweist). Und am Ende wurde das Ganze wohl geschlossen (?!) und daher gibts jetzt nur mehr die Rückführung. Das geht dann an eine AT47er IBAN... witzig |
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