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Fragen zu Vertragsbedingungen in ESIS

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  •  prodye
25.4. - 26.4.2023
12 Antworten | 4 Autoren 12
12
Liebe Community,

eure Beiträge und Diskussionen haben mir in den letzten Wochen wirklich sehr weitergeholfen. Nun stehe ich aber kurz dem Vertragsabschluss und wollte euch um eure Erfahrungen bitten.

Ich habe bei der BA eine Finanzierung geplant -  ich haben nun das ESIS Merkblatt erhalten und bin etwas verunsichert.

Vorzeitige Rückzahlung
Hinsichtlich einer vorzeitigen Rückzahlung wurde mir im Beratungsgespräch mehrmals versichert, dass nur für den um 50.000€ übersteigenden Betrag eine Pönale zu bezahlen ist. Auf meine Nachfrage, dass dies im ESIS so nicht formuliert ist, hat der Berater zurückgerudert und gemeint, dass er sich da "getäuscht" hat. Jetzt bin ich natürlich auch bei anderen Aussagen des Beraters verunsichert.

Weiters wurde mir zugesagt, dass ich bei einer vorzeitigen Rückzahlung definieren kann, ob ich die Laufzeit verkürzen oder die Rate reduzieren möchte. Im ESIS findet sich jedoch nur die folgende Formnulierung
"Die von Ihnen zu zahlenden Zinsen verringern sich bei vorzeitiger Rückzahlung entsprechend dem dadurch verminderten Außenstand und ggf. entsprechen der dadurch verkürzten Laufzeit".
Also nicht zu einer möglichen Ratenreduktion. Wie ist da eure Erfahrung mit der BA? Kann das noch reinverhandelt und verschriftlicht werden oder wie wird das in der Praxis gehandhabt?

Verpfändung Lohn/Gehalt
Hier ist nicht definiert, ob es sich um eine stille oder offene Verpfändung handet. Wie sind da eure Erfahrungen?

Feuerversicherung
Die Liegenschaften sind gegen Brandschaden versichert zu halten.
Die entsprechenden Feuerversicherungspolizzen sind zu unseren Gunsten zu verpfänden/abuzutreten.
Wird da verpfändet oder abgetreten? Hat man hier bei der BA erfahrungsgemäß noch die Möglichkeit auf eine Vinkulierung zu verhandeln?

Wohnbauförderung
Aufgrund der aktuellen Zinssituation möchten wir auch auf eine Wohnbauförderung zurückgreifen, die jedoch erst nach Fertigstellung des Umbaus ausbezahlt wird. Hier wurde uns zugesichert, dass eine Eintragung der Wohnbauförderungs-Hypothek auf den ersten Rang kein Problem ist. Wie sind da eure Erfahrungen?

Rücktrittsrecht
Sie ko¨nnen wa¨hrend eines Zeitraums von zwei Werktagen ab Ausha¨ndigung des ESIS-Merkblatts von Ihrem Widerrufsrecht/Ru¨cktrittsrecht Gebrauch machen.
Was kann ich hier widerrufen bzw. wovon kann ich zurücktreten? Ein Ru¨cktrittsrecht besteht, wenn Sie Ihre Vertragserkla¨rung abgegeben haben. Sie haben nach Angabe Ihrer Vertragserkla¨rung das Recht, innerhalb von zwei Werktagen von Ihrer Vertragserkla¨rung oder vom Vertrag ohne Angabe von Gru¨nden zuru¨ckzutreten.
Der Samstag gilt nicht als Werktag. Die Frist beginnt nicht zu laufen, bevor Sie das ESIS-Merkblatt einschließlich der Belehrung u¨ber das Ru¨cktrittsrecht erhalten haben. Das Ru¨cktrittsrecht erlischt spa¨testens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages.
Heißt das, 2 Werktage nach der Unterschrift am Vertrag kann ich noch zurücktreten?



Vielen Dank für eure Unterstützung im Voraus,
prodye

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.4.2023  (#1)

zitat..
prodye schrieb: Hinsichtlich einer vorzeitigen Rückzahlung wurde mir im Beratungsgespräch mehrmals versichert, dass nur für den um 50.000€ übersteigenden Betrag eine Pönale zu bezahlen ist.

Bei Überschreitung der pönalefreien, vorzeitigen Rückführungsgrenze (in deinem Fall EUR 50k) ist die Pönale stets vom vollen Rückführungsbetrag zu bezahlen. Beispiel: vorzeitige Tilgung innerhalb eines Jahres 52.000 --> Pönale 1% --> EUR 520

zitat..
prodye schrieb: Weiters wurde mir zugesagt, dass ich bei einer vorzeitigen Rückzahlung definieren kann, ob ich die Laufzeit verkürzen oder die Rate reduzieren möchte. Im ESIS findet sich jedoch nur die folgende Formnulierung
"Die von Ihnen zu zahlenden Zinsen verringern sich bei vorzeitiger Rückzahlung entsprechend dem dadurch verminderten Außenstand und ggf. entsprechen der dadurch verkürzten Laufzeit".
Also nicht zu einer möglichen Ratenreduktion. Wie ist da eure Erfahrung mit der BA? Kann das noch reinverhandelt und verschriftlicht werden oder wie wird das in der Praxis gehandhabt?

Bank Austria Standard ist die Reduktion der Kreditrate = Beibehaltung der ursprünglichen Laufzeit. Wenn es anders gewünscht ist, muss man dies im Rahmen der getätigten Sondertilgung kundtun.

zitat..
prodye schrieb: Hier ist nicht definiert, ob es sich um eine stille oder offene Verpfändung handet. Wie sind da eure Erfahrungen?

stille Gehaltsverpfändung ist Standard - diese wird zur offenen Gehaltsverpfändung wenn die Rückzahlung nachhaltig in Gefahr gerät.

zitat..
prodye schrieb: Wird da verpfändet oder abgetreten? Hat man hier bei der BA erfahrungsgemäß noch die Möglichkeit auf eine Vinkulierung zu verhandeln?

Neuerdings verzichtet die Bank Austria auf die Abtretung der Versicherung. Nachgewiesen muss lediglich der Abschluss einer solchen.

zitat..
prodye schrieb: Aufgrund der aktuellen Zinssituation möchten wir auch auf eine Wohnbauförderung zurückgreifen, die jedoch erst nach Fertigstellung des Umbaus ausbezahlt wird. Hier wurde uns zugesichert, dass eine Eintragung der Wohnbauförderungs-Hypothek auf den ersten Rang kein Problem ist. Wie sind da eure Erfahrungen?

Die Details der Förderung sollten im Rahmen der Einreichung mitgeteilt werden. Bei rückzahlbaren Darlehen (mit entsprechender pfandrechtlicher Eintragung im 1. Rang des Lastenblattes) richtet die Bank Austria gewöhnlich ein eigenes Konto für das Förderdarlehen ein.

zitat..
schrieb: [ref]:72310#72310[/ref]Sie ko¨nnen wa¨hrend eines Zeitraums von zwei Werktagen ab Ausha¨ndigung des ESIS-Merkblatts von Ihrem Widerrufsrecht/Ru¨cktrittsrecht Gebrauch machen.
Was kann ich hier widerrufen bzw. wovon kann ich zurücktreten? Ein Ru¨cktrittsrecht besteht, wenn Sie Ihre Vertragserkla¨rung abgegeben haben. Sie haben nach Angabe Ihrer Vertragserkla¨rung das Recht, innerhalb von zwei Werktagen von Ihrer Vertragserkla¨rung oder vom Vertrag ohne Angabe von Gru¨nden zuru¨ckzutreten.
Der Samstag gilt nicht als Werktag. Die Frist beginnt nicht zu laufen, bevor Sie das ESIS-Merkblatt einschließlich der Belehrung u¨ber das Ru¨cktrittsrecht erhalten haben. Das Ru¨cktrittsrecht erlischt spa¨testens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages.
Heißt das, 2 Werktage nach der Unterschrift am Vertrag kann ich noch zurücktreten?

Ja - das ist die Aufklärung über das klassische konsumentenschutzrechtliche Rücktrittsrecht.


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  •  prodye
25.4.2023  (#2)
Vielen Dank für die Infos, das hilft mir wirklich weiter.

zitat..
LiConsult schrieb: Bank Austria Standard ist die Reduktion der Kreditrate = Beibehaltung der ursprünglichen Laufzeit. Wenn es anders gewünscht ist, muss man dies im Rahmen der getätigten Sondertilgung kundtun.

Hier bin ich nur verunsichert, weil es jetzt rein in Richtung Laufzeitverkürzung formuliert ist - oder lese ich das falsch? Ich will am Ende des Tages nicht ausschließlich auf den guten Willen meines Beraters angewiesen sein.


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.4.2023  (#3)
Ergänzend noch mein Senf:

zitat..
prodye schrieb: Hinsichtlich einer vorzeitigen Rückzahlung wurde mir im Beratungsgespräch mehrmals versichert, dass nur für den um 50.000€ übersteigenden Betrag eine Pönale zu bezahlen ist.

Das Pönale wurde bereits richtig erklärt. Wichtig ist die Definition "Pönalefreiheit während einer 12-Monats-Periode".
Üblicher Weise definiert die BA "nur" mehr 10% des Kreditobligos als Pönale freie Sondertilgungsmöglichkeit, es sei denn, eine erwartete Geldleistung ist Teil des Kredites.

Defaultmäßig wirkt sich eine SoTi laufzeitverkürzend aus. Bitte einfach vor einer solchen dem Banker Bescheid geben.

zitat..
prodye schrieb: Hier wurde uns zugesichert, dass eine Eintragung der Wohnbauförderungs-Hypothek auf den ersten Rang kein Problem ist. Wie sind da eure Erfahrungen?

Ja, die BA verzichet zugunsten der WBF auf den 1. Rang im Grundbuch. Wichtig ist, dass die Besicherung (LTV) trotzdem noch immer passt (ausreichend ist), sonst würde sich der Zinssatz verschlechtern.

zitat..
prodye schrieb: Heißt das, 2 Werktage nach der Unterschrift am Vertrag kann ich noch zurücktreten?

Ja. Obwohl die BA dieses Recht nicht exekutiert, sollten die 2 Tagen überschritten werden. So zumindest meine jahrelange Erfahrung.

Der Rest wurde eh schon erwähnt.

Lg

1


  •  LiConsult
  •   Gold-Award
26.4.2023  (#4)

zitat..
prodye schrieb: Hier bin ich nur verunsichert, weil es jetzt rein in Richtung Laufzeitverkürzung formuliert ist - oder lese ich das falsch?

Der Textpassus

zitat..
schrieb: [ref]:72310#72310[/ref]"Die von Ihnen zu zahlenden Zinsen verringern sich bei vorzeitiger Rückzahlung entsprechend dem dadurch verminderten Außenstand und ggf. entsprechen der dadurch verkürzten Laufzeit".

ist 1:1 dem §20 (1) Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz entlehnt. Der wichtige Terminus dabei ist "gegebenenfalls". Bei manchen Banken reduziert sich automatisch die Kreditrestlaufzeit, bei anderen (wie bei der Bank Austria) die Rate.
Aber wie erwähnt: wenn sondergetilgt wird, einfach dazusagen wie man es haben möchte.


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  •  prodye
26.4.2023  (#5)

zitat..
speeeedcat schrieb: Defaultmäßig wirkt sich eine SoTi laufzeitverkürzend aus. Bitte einfach vor einer solchen dem Banker Bescheid geben.

Sorry, dass ich nochmal nachhake. Meinst du, dass wenn ich nichts sage standardmäßig die Laufzeit verkürzt wird - wenn ich aber Rate reduziert haben möchte ich das nur dem Banker mitteilen muss?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.4.2023  (#6)

zitat..
prodye schrieb: dass wenn ich nichts sage standardmäßig die Laufzeit verkürzt wird - wenn ich aber Rate reduziert haben möchte ich das nur dem Banker mitteilen muss?

Ich würde bei der Sondertilgung dazu sagen, wie du es haben möchtest. So wird es nach deinem Wunsch abgehandelt.


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  •  prodye
26.4.2023  (#7)
Vielen Dank für eure Infos.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
26.4.2023  (#8)

zitat..
speeeedcat schrieb:
──────

Ich würde bei der Sondertilgung dazu sagen, wie du es haben möchtest. So wird es nach deinem Wunsch abgehandelt.

Gilt das nur für die BA oder jede Bank?


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
26.4.2023  (#9)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Gilt das nur für die BA oder jede Bank?

zitat..
LiConsult schrieb: Bei manchen Banken reduziert sich automatisch die Kreditrestlaufzeit, bei anderen (wie bei der Bank Austria) die Rate.
Aber wie erwähnt: wenn sondergetilgt wird, einfach dazusagen wie man es haben möchte.

Gibt aber auch Banken, wo die Vorgehensweise streng vorgegeben ist - z.B. bank99, wo sich die Kreditrestlaufzeit reduziert.




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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
26.4.2023  (#10)
Ja eigentlich habe ich genau wegen deiner Aussage (aber jetzt ist mir klar wie du es meinst), gefragt. 
Weil mir dazu nichts gesagt wurde (hab jetzt aber die Daten nicht mehr im Kopf - müsste die Unterlagen sichten), wie es bei der BAWAG ist.
Man sieht ja auch die offene Kreditsumme nicht irgendwo online zB. in Verbindung mit dem eigenen Konto (weil das ja immer von Tilgungsverhalten und Co abhängt). 


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
26.4.2023  (#11)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Man sieht ja auch die offene Kreditsumme nicht irgendwo online zB. in Verbindung mit dem eigenen Konto (weil das ja immer von Tilgungsverhalten und Co abhängt).

Den offenen Saldo kann man online nicht einsehen? Auch interessant.

1
  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
26.4.2023  (#12)
Nein. Mein BAWAG Konto ist das Referenzkonto für die Abbuchung des mtl. Betrags - eine IBAN hab ich natürlich (vom Kreditkonto) aber das wars. Ist das so vorgesehen?

Bei der Easybank sehe ich ja auch Girokonto + Kreditkartenkonto.
Daher nahm ich eben auch an, dass man mir - spätestens mit voller Zuzählung des Kredits - das dann auch in den bestehenden Account stellt.

Andererseits hat die Zuzählung immer der Berater gemacht (Rechnung -> Wien überweist). Und am Ende wurde das Ganze wohl geschlossen (?!) und daher gibts jetzt nur mehr die Rückführung.

Das geht dann an eine AT47er IBAN... witzig

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