leider konnte mir in einem anderen forum nicht weitergeholfen werden, daher hoffe ich hier die experten zu finden:
mir ist da noch so einiges unklar...
baubeginn soll im september sein, der einreichplan wird in kürze gemacht, finanzierungsbedarf sind ca. 200.000,--
sollte sich die bank im grundbuch eintragen - bin noch beim verhandeln - muss oder will die bank am ersten rang stehen oder will das land für die wohnbauförderung am 1. rang sein, bzw. gibt sicher einer der beiden mit dem 2. rang zufrieden?
ich finanziere vorerst über baukonto...wie sichert sich die bank dabei ab? bekomme ich für die baufirma jetzt auch schon eine schriftliche zahlungszusage von der bank, die ich vorweisen kann, damit die baufirma sicher sein kann, dass sie ihr geld bekommt(bankgarantie ist ja nur mit kosten verbunden)?
da ich ja über ein baukonto finanziere, nehme ich an, dass die bank erst eine grundbuchseintragung möchte, wenn das baukonto in einen kredit umgewandelt wird, das heisst, die wohnbauförderung ist dann schon lange genehmigt und im grundbuch drin. verstehe ich das richtig oder ist da noch etwas zu beachten?
sollte die bank für das baukonto schon eine sicherstellung verlangen, soll ich dem zustimmen? ich weiss ja nicht, ob ich dann die endgültige finanzierung auch bei der gleichen bank mache, sollten die konditionen nicht passen, oder gibts da eine andere möglichkeit?
wie errechnet die bank den zinssatz für das baukonto? wie beim kredit - also zb 3M euribor + 1% aufschlag oder ist beim baukonto der aufschlag immer etwas höher?
wäre nett, wenn jemand etwas licht ins dunkle bringen könnte!