Freizeit-Unfall während Kuraufenthalt: Was passiert?
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Puitl
3.10.
- 4.10.2023
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Grüß euch! Ich war schon mal Kur und möchte wieder ansuchen - nun kam mir ne Frage auf die Google komischerweiße nicht beantworten kann (oder will?):
Was passiert wenn ich mich während des Kuraufenthaltes am Wochenende (also außerhalb der Therapiezeiten) bei einer freiwilligen sportlichen Tätigkeit (Wandern, MTB) verletze?
Gilt das dann als normaler Freizeitunfall mit Abbruch des "Kur-Krankenstandes"? Ist es überhaupt erlaubt?
Kur ist ja Krankenstand und kein Urlaub. Gefühlsmäßig würde ich sagen die Aktivitäten am Wochenende müssen im Einklang mit dem "Kur-Grund" sein. Dein SV-Träger wird dir aber normal sagen können, was sie als Bedingungen haben und was außerhalb der Behandlungen erlaubt ist.
"Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich nur auf Ausübungshandlungen des Versicherten, die mit der geschützten Tätigkeit im zeitlichen, örtlichen und ursächlichen Zusammenhang stehen. So sind Spaziergänge außerhalb der therapeutisch angeordneten Behandlungen dem privatwirtschaftlichen Betrieb zuzurechnen, auch wenn sie als eine zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit dienende Maßnahme empfohlen wurden."
"Die Entscheidung des Berufungsgerichts, das den Unfall der Klägerin, der sich anlässlich eines von der Rehabilitationsanstalt organisierten Ausflugs ereignete, nicht als Arbeitsunfall iSd § 8 Abs 1 Z 3 lit c ASVG iVm § 175 ASVG ansah, entspricht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. Die Klägerin nahm während ihres Rehabilitationsaufenthalts in der therapiefreien Zeit (sonntags) an einem von der Reha-Klinik organisierten Busausflug teil, bei dem nur wenige Patienten auf freiwilliger Basis und (außer dem Busfahrer) kein Personal der Klinik mitfuhren. Auch wenn die Teilnahme an derartigen Ausflügen am Wochenende den Erfolg einer Therapie positiv beeinflussen kann, wie dies generell bei einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung außerhalb der eigentlichen Therapiezeiten der Fall ist, stellt die freiwillige Teilnahme an angebotenen Ausflügen ohne objektiv beim Versicherten ausgelöstes Empfinden, sich zur Teilnahme verpflichtet zu fühlen, keinen einen Unfallversicherungsschutz begründenden Zusammenhang mit der nach § 8 Abs 1 Z 3 lit c letzter Fall ASVG geschützten Unterbringung in einer (auch) der medizinischen Rehabilitation dienenden Einrichtung dar."
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Ok dann ja ganz klar Freizeit-Unfall. Spazieren/Wandern wäre dann kein Problem. Mountainbiken wär dann interessant, könnte im "Kur-Krankenstand" als NICHT dem Heilungserfolg dienlich angesehen werden oder?