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Frist - Baubewilligung NÖ [NÖ]

   
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  •  IsiMade
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
25.1. - 29.1.2021
5 Antworten | 4 Autoren 5
5
Hallo,

in der NÖ Bauordnung steht:
§5 Allgemeine Verfahrensbestimmungen, aufschiebende Wirkung
(2) Die Baubehörde erster Instanz hat über einen Antrag nach § 14, sofern das Vorhaben keiner Bewilligung nach einem anderen Gesetz bedarf, sowie über einen Antrag nach § 7 Abs. 6 binnen 3 Monaten zu entscheiden. Die Entscheidungsfrist beginnt erst, wenn alle Antragsbeilagen (§ 18 Abs. 1 bis 3 und § 19) der Baubehörde vorliegen.

Leider ist nirgends ersichtlich, was passiert, wenn diese Frist von 3 Monaten vorbei ist und man immer noch keinen Bescheid hat bzw. einem Änderungen am Plan mitgeteilt wurden.
Gilt es nach der Frist von 3 Monaten, wenn man nichts erhalten hat, als bewilligt und kann zu bauen beginnen? Kennt sich da jemand aus?

Danke und LG

  •  Notausgang
  •   Bronze-Award
25.1.2021  (#1)
Nein, eine Bewilligung durch Zeitablauf gibt es nicht.

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Rechtsschutz_bei_Saeumnis_von_Verwaltungsbehoerden.html

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.1.2021  (#2)

zitat..
IsiMade schrieb: Leider ist nirgends ersichtlich, was passiert, wenn diese Frist von 3 Monaten vorbei ist und man immer noch keinen Bescheid hat

Na, das ist schon "ersichtlich". Steht aber nicht in der Bauordnung, sondern ist eine allgemein gültige Verfahrensregel und steht im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG): Wenn die Behörde nicht in der Frist entscheidet, dann kannst du (im Falle eines Bauverfahrens) einen Devolutionsantrag bei der Baubehörde II. Instanz machen. Das ist ein Antrag "auf Übergang der Entscheidungspflicht". Wenn dein Antrag tatsächlich berechtigt ist, dann wird damit die Baubehörde II. Instanz dafür zuständig, über dein Bauansuchen zu entscheiden.
Zu beachten: in dem von dir zitierten Gesetzestext steht ausdrücklich, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn alle Antragsbeilagen vollständig vorliegen!!

zitat..
IsiMade schrieb: bzw. einem Änderungen am Plan mitgeteilt wurden.

Das is wieder ganz was anderes und du musst das genauer beschreiben.
War das
a) ein Auftrag, fehlende Unterlagen eines unvollständigen Projektes nachzureichen, oder
hat man dir
b) mitgeteilt, dass das eingereichte Projekt wegen eines Widerspruchs zu einer gesetzlichen Bestimmung nicht genehmigungsfähig sei und du daher aufgefordert wirst, dein Projekt entsprechend abzuändern?
Wurde dir in dieser "Mitteilung" auch eine Frist gesetzt?


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  •  IsiMade
25.1.2021  (#3)
Mir wurde noch gar nichts mitgeteilt. Wir haben den Einreichplan im Dezember abgegeben, die Unterlagen sind vollständig und ich habe von der Gemeinde einen Eingangsstempel erhalten. 

Ich wollte eigentlich nur wissen, was nach den 3 Monaten (in unserem Fall dann März 2021) passiert oder ich machen kann, wenn ich bis dorthin noch keinen Bescheid bekommen habe, der mir erlaubt zu starten.

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  •  harrytheh
26.1.2021  (#4)
Servus,

die Dauer ist sehr sehr individuell und abhängig von der Baubehörde bzw. deren Sachverständiger. Manche bekommen die Baugenehmigung in 2 Monaten, andere >6 Monate. Juristische Schritte nach 3 Monaten zu setzten kann auch nach hinten losgehen. 

Bei mir war der Plan leider nicht perfekt und der ein oder andere Höhenpunkt hat der Behörde gefehlt, Corona war dann auch noch --> April eingereicht, Baugenehmigung Ende November. 

Weiters ist eventuell eine Bauverhandlung anzusetzen nach Prüfung der Unterlagen --> min. 2 Wochen Vorlauf. Baustart ist erst ab Austellung Bescheid + 2 Wochen (Frist, falls es noch Parteistellungen gibt, falls nur noch du Parteistellung hast kann der das per Rechtsmittelverzicht verringert werden).

Weihnachtsferien darf man auch oft nicht außer Acht lassen emoji

mfg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.1.2021  (#5)

zitat..
harrytheh schrieb: Weiters ist eventuell eine Bauverhandlung anzusetzen nach Prüfung der Unterlagen --> min. 2 Wochen Vorlauf.

Bauverhandlung gibts in NÖ nicht mehr. Und wenn man trotzdem eine macht, dann ist sie innerhalb der Frist unterzubringen.

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