Liebes Forum. Wir möchten gerade eine Gartenhütte in NÖ errichten <10m², wir würden aber gerne das Fundament ein bisschen größer machen um z.b auch den Griller draußen aufstellen zu können sozusagen einen Grillplatz anhängen und einen Abstellplatz für die Fahrräder.
Die Gartenhütte ist doch bis zu einer überbauten Fläche von <10m² nicht bewilligungspflicht. wenn das Fundament größer ist, muss ich hier etwas beachten? "überbaute Fläche" = Dachfläche der Gartenhütte?
Ein Gewächshaus dürften wir doch auch bis <10m² errichten, können wir die Fundamente verbinden?
Danke schonmal!
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