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Fundamenterder von Baufirmen

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  •  fuzman
22.11. - 24.11.2015
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Scheinbar ist es momentan in mode das baufirmen fundamenterder anbieten. Wenn ihr euch das von ner baufirma machen lassts dann sollte euch bewusst sein das die baufirma das ordnungsgemäß machen MUSS. Die baufirma muss messungen durchführen und euch ein erdermessprotokoll aushändigen. Es gibt keinen verzinkten stahldraht ausserhalb des fundaments, sondern niro. Nicht nur fahnen rausstehen lassen und 1m ins fundament rein sondern draht ordnungsgemäß verlegen und alle 1-2m mit SCHELLEN befestigen. Die lage bzw verlegung des drahtes ist mit fotos zu dokumentieren etc....weiters solltet ihr euch fragen ob es sinnvoll ist hinter ner perimeterdämmung eine fundamenterdung zu verstecken! Wohin soll das fundament dann ableiten wenn abgedichtet??? Man sollte sich dann fragen ob es net besser ist nur nen ringerder ums haus zu legen. War gestern wieder bei nem freund die bude besichtigen wegen ebefund und hab da zum xten mal ne falsche und unnötige erdung bestaunen dürfen. Die baufirmen lassen sich sowas mit 600-1300 euro zahlen und ihr habt dann den schlauch. wenn eure baufirma euch kein messprotokoll gibt bzw die verlegung net richtig macht oder falsches material verwendet dann zahlt es nicht!!! ihr werdet das geld dann noch für ne ordnungsgemäße erdung brauchen.

  •  Executer
  •   Gold-Award
23.11.2015  (#1)
Wer sich einlesen will sollte sich die ÖNORM E8014-1 und -2 ansehen

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40164799/I_35_OeVE_OeNORM_E_8014-1_2006-08-01.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40164799/I_36_OeVE_OeNORM_E_8014-2_2006-08-01.pdf

Ein paar relevante Punkte daraus sind


E8014-2


4.2 Werkstoff
- Als Werkstoff für Fundamenterder und Anschlussfahnen ist vorzugsweise Rundstahl (mindestens 10 mm Durchmesser), allenfalls auch Bandstahl (mindestens 30 mm ×3 mm) zu verwenden.
- Im Betonkörperdürfen blanker oder verzinkter Stahl und andere Materialien, außerhalb des Betonkörpers dürfen in Erde nur mindestens Edelstahl V4A, Kupfer oder elektrochemisch gleichwertiges Material verwendet werden.
- Es wird empfohlen, eine vorhandene Bewehrung jedenfalls mit dem Fundamenter der zu verbinden. Unter bestimmten Bedingungen (siehe Abschnitt 4.5 und 4.6) dürfen Teile der Bewehrung auch als Teil des Fundamenterders verwendet werden.

4.4.2
Bei Gebäuden mit Abdichtung gegen von außen drückendesWasser und bei gegenüber dem Erdreich mit einer Wärmeisolierung versehenen Fundamenten ist der Fundamenterder in der Betonschicht unterhalb derAbdichtung oder Wärmeisolierung zu verlegen. Die Anschlussfahnen sind unter Beachtung der Erfordernisse des Korrosionsschutzes gemäß ÖVE/ÖNORM E 8014-1:2006, Anhang A, entweder an der Außenfläche oder innerhalb der Vormauerung eingebettet hoch zu führen und oberhalb deshöchsten Grundwasserstandes in das Gebäude einzuführen (siehe Bild A.6). Anschlussfahnen bzw. -teile dürfen auch durch die Abdichtung hindurch in das Gebäude eingeführt werden, wenn dabei die Dichtheit gewährleistet wird. Wird unterhalb der Abdichtung keine Betonschicht errichtet, in die ein wirksamer Fundamenterder eingebaut werden kann, so ist unter Beachtung der Erfordernisse desKorrosionsschutzes gemäß ÖVE/ÖNORM E 8014-1:2006, Anhang A, außerhalb oder unterhalb des Fundaments eine ausreichende Erdungsanlage zu errichten.

4.4.3
Die Bewehrung einer gegen Wasser abgedichteten oder wärmeisolierten Fundamentplatte ist ebenfalls mit Anschlußfahnen an den Potenzialausgleich anzuschließen, um diesem eine möglichst gute Basis zu geben.

E8001-1


10.2.2.2

Erdungsbedingung in Verbraucheranlagen, die von Verteilungsnetzen, gespeist werden Verbraucheranlagen in denen die Nullung angewandt wird, ausgenommen mobile Anlagen und fliegende Bauten, müssen eine geeignete dauerhafte Anlagenerdung aufweisen. Für bauliche Neuanlagen ist dafür vorzugsweise ein Fundamenterder gemäß 20.5.4 zu errichten. Ist ein Fundamenterder nicht vorhanden oder kann dieser wegen einer geforderten Isolierung des Fundaments nicht wirksam werden, so muss eine Erdungsanlage in ausreichend korrosionsbeständiger Ausführung mit folgendem Mindestausmaß errichtet werden:


– Horizontalerder von mindestens 10 m Länge oder

– Vertikalerder von mindestens 4,5 m Länge oder

– gleichwertige Erderkombination.

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  •  fuzman
24.11.2015  (#2)
Wenn der fundamentercer blitzschutztauglich sein soll dann wird die verbindung der bewehrung nicht empfohlen sondern zwingend vorgeschriebenemoji. :klugscheissermodusaus:

10.2.2.2 ist ganz wichtig! Bei perimeterdämmung lassts euch bitte keinen fundamenterder von baufirma legen weil er quasi wirkungslos ist.
Hab das jetzt bei einigen freunden gesehen wie ich ihnen den ebefund machen wollt....a schweinerei halt wenn ma über 1000euro bezahlt und quasi nix für bekommt. Überleg schon diese firmen anzuzeigen wegen gewerbeübertretung.

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  •  Executer
  •   Gold-Award
24.11.2015  (#3)
ÖNORM EN 62305-3 Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40164799/I_71_OeVE_OeNORM_EN_62305-3_2008-01-01.pdf

5.4 Erdungsanlagen

5.4.2.1 Anordnung Typ A

Diese Anordnung besteht aus horizontalen oder vertikalen Erdern, die außerhalb der zu schützenden Anlage errichtet werden und mit jeder Ableitung verbunden sind.

Für die Anordnung Typ A ist die Mindestanzahl zwei Erder.

Die Mindestlänge jedes Erders beträgt am Fußpunkt der Ableitung:

- l1 für Horizonalerder oder
- 0,5 l1 für Vertikalerder (oder Schrägerder)

l1 für spezifischen Erdwiderstand bis 500 Ohm/m = 5m

Lehm hat einen spezifischen Erdwiderstand von ca. 20-200 Ohm/m
(http://www.ifea.tugraz.at/sources/pdf/DA_Gabbauer.pdf, Seite 7)

5.4.2.2 Anordnung Typ B

Wär dann der Ringerder.


Aus den Anforderungen der EN 62305-3 sowie der E8001-1 und meiner Bodenplatten auf GSS habe ich zwei Horizontalerder gemacht und die Bodenplatte gleich einer Fundamenterdung gemacht, mit 4 äußeren Anschlussfahne und Anschlussfahne für die Potentialausgleichsschiene.

- Einen Horizontalerder mit 10m Länge, Verbunden auf 3 Anschlussfahne
- Einen Horizontalerder mit 5m Länge, Verbunden auf 1 Anschlussfahne

Da meine Garagenbodenplatte durch XPS thermisch von der Hausbodenplatte getrennt ist, habe ich den Fundamenterder nicht durch diese Trennung durchgelegt sondern zwei Anschlussfahnen gesetzt, welche ich im Fußbodenaufbau miteinander verbinden. Bei etwaiger minimaler Setzung einer Bodenplatte könnte ansonsten möglicherweise der Erdungsdraht reißen? Zumindest ist das in der Norm für getrennten Bodenplatten so vorgschrieben.

Ich habe bei der ganzen Erdungsgeschichte vermutlich den größten Aufwand betrieben, heute würde ich nur einen Ringerder machen.
Aber ich denke damit auf alle Fälle Normkonform und auch Blitzanlagen-fähig zu sein, mir hat die Sache zum Glück fast nur Materialpreis gekostet hat.


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