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fwk-fehlberatung durch vermögensberater

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21.12.2011 0
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weil der fall hier so lehrbuchhaft ist und jetzt auch mal ein vermögensberater für eklatante fehlberatung haftet, habe ich einen neuen thread eröffnet.
ich rate jedem fwk-betroffenen, sich das urteil runterzuladen oder zumindest gut durchzulesen, weil hier die immer wieder verwendeten verkaufsargumente zu produkten der clerical medical investment (cmi wealthmaster noble) und der skandia sowie die verteidigungsstrategie der berater schön exemplarisch angeführt werden.
für alle erstgerichtlichen verfahren - und die sind nun mal entscheidend, weil nur hier die tatsachen festgestellt werden - ist auf die denklogik der richterin (mein mantra: was ist wahrscheinlicher?) beachtenswert, denn darauf baut die beweiswürdigung auf.
Vermögensberater haftet bei mangelhafter Risikoaufklärung
19.12.2011
Gewagte Fremdwährungskredit-Konzepte führen zu Schadenersatz.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt – im Auftrag des Konsumenten-schutzministeriums – einen Musterprozess gegen einen Salzburger Vermögens-berater, der Konsumentinnen ein riskantes Fremdwährungskreditgeschäft vorschlug, ohne sie im Detail über die Risken der Tilgungsträger aufzuklären. Er haftet nun für den Schaden, der sich im Vergleich mit einem Euro-Abstattungskredit ergibt. Das Urteil des Oberlandesgerichts Linz ist nicht rechtskräftig.
Zwei Konsumentinnen wollten im Jahr 2002 eine Eigentumswohnung finanzieren. Sie verfügten über Eigenmittel von 62.000 Euro. Ihr Vermögensberater empfahl ihnen die Aufnahme eines Fremdwährungskredites in Höhe von 150.000 Euro und den Abschluss von zwei Tilgungsträgern. Die Eigenmittel sollten als Einmalerlag in den Wealthmaster Noble von Clerical Medical gesteckt werden. Weiters sollte laufend eine weitere fondsgebundene Lebensversicherung bespart werden.
Die Konsumentinnen waren wenig risikobereit. Das Risiko von Kursschwankungen im Fremdwährungskredit war ihnen bewusst. Eine Aufklärung hinsichtlich der Risken einer negativen Entwicklung der risikoreichen Tilgungsträger erfolgte allerdings nicht. Der Kredit sollte nach Angabe des Vermögensberaters nach 20 Jahren zurückbezahlt werden können, bei guter Performance auch früher. Darüber hinaus sollten aus den Tilgungsträgern Mittel für die Altersvorsorge übrig bleiben. Die Konsumentinnen nahmen an, dass die Tilgungsträger eine Mindestrendite von 4,5 Prozent hätten.
2007 erfolgte auf Grund der negativen Entwicklung der Tilgungsträger eine Konvertierung in Euro und eine Umstellung auf einen Abstattungskredit.
Das OLG Linz folgt dem Erstgericht und lastet dem Berater an, dass er den grundsätzlich konservativ und risikofrei orientierten Konsumentinnen ein riskantes Gesamtfinanzierungs-konzept vorschlug, ohne sie im Detail über die Risken der Tilgungsträger aufzuklären. Er hätte dieses Risiko durch Vorlage einer Modellrechnung zu reinen Verlustszenarien und nachteiligen Entwicklungen erklären müssen.
„Die Finanzkrise hat die Performance von vielen Tilgungsträgern verschlechtert und damit die seinerzeitigen Beratungsfehler bei der Vermittlung von Fremdwährungskredit-finanzierungen an risikoscheue Konsumenten offenbar werden lassen“, sagt Dr. Thomas Hirmke, Jurist im Bereich Recht des VKI, aus der Erfahrung vieler Verbraucheranfragen beim VKI heraus. „Es ist erfreulich, dass die Gerichte nunmehr die Berater und zum Teil auch die Banken zur Verantwortung ziehen und zum Schadenersatz verurteilen.“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
OLG Linz 16.11.2011, 1 R 65/11a
Volltextservice
Klagevertreter: Dr. Klaus Perner, RA in Salzburg
Dateien:
OLG_Linz_16.11.2011_1_R_65_11a.pdf
quelle: http://www.verbraucherrecht.at/
das urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, weil der vermögensberater halt den instanzenweg ausschöpfen will, aber dafür auch für alle, die eine flv von cmi oder skandia haben, höchst aufschlussreich.


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