Hallo unsere Garage in NÖ steht auf der Grundstücksgrenze und wir haben eine Brandschutzwand als Ziegelwand zum Nachbarn mit 15cm über Dach vorgeschrieben bekommen. Als Dach ist ein Brandschutzpaneeldach geplant?
Bei OIB 2 Punkt 3.1.3 steht, wenn die Brandübertragung durch andere Maßnahmen verhindert werden können,können die 15cm entfallen? Ich habe ja eh nur Brandschutzmaterialien? Ganz verstehen tue ich hier nicht, warum ich die 15cm brauche?
Ich verstehe nicht ganz warum ich nicht ein Brandschutzpaneel auf den Ziegel legen kann, sondern einen Hochzug der Mauer um die 15cm übers Dach brauche? Danke
Faktum ist (wie du ja richtig erwähnt hast), dass die 15 cm-Variante nicht zwingend ist, sondern dass es Alternativen gibt. Wie die im Detail technisch aussehen können, ist nicht konkret geregelt, sondern nur allgemein umschrieben - hat also Interpretationsspielraum und muss im Einzelfall beurteilt werden.
In den Erläuterungen zur OIB-Richtlinie steht zu diesem Punkt folgendes: "Vorstellbar wäre grundsätzlich aber eine Ausführung, bei der in Höhe der Dachhaut an die Wand eine beiderseits 0,5 m breite Platte in EI 90 und A2 anschließt, über die keine Teile des Daches, die nicht der Klasse A2 entsprechen, hinweggeführt werden dürfen. Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 wäre als Alternativmaßnahme vorstellbar, dass die brandabschnittsbildende Wand nur bis unter die Dachhaut geführt und die verbleibenden Hohlräume vollständig mit Baustoffen der Klasse A2 ausgefüllt werden."
Offensichtlich hast du bei dieser brandabschnittsbildenden Wand im Einreichplan weder das Eine noch das Andere vorgesehen. Somit ist klar, dass du zunächst mal die Standardvariante (=15cm drüber gehen) als Auflage bekommen hast. Is ja nicht Aufgabe der Baubehörde, dir eine Alternativvariante im Detail zu planen, das musst schon selber machen. (Formal)rechtlich korrekt heißt das: du müsstest unter Beilage einer detailliert dargestellten und beschriebenen Alternativplanung gegen die Auflage berufen.