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·gelöst· Garage an Grundstücksgrenze

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  •  Steeff11
16.9. - 19.9.2024
15 Antworten | 9 Autoren 15
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Hallo liebe Community,
wir wollen unsere Garage an die Grundstücksgrenze bauen. In NÖ müssen wir dabei die 3m maximale Höhe einhalten. Die Zeichnerin von der Einreichplanung hat uns jetzt folgende Einreichskizze geschickt. Das ist anscheinend die einzige Lösung wie das realisierbar wäre. Dabei hätte der hintere Teil der Garage nur mehr eine Raumhöhe von 2,23m statt 2,40m.


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Hat wer Erfahrungen/Ideen wie wir das umgehen können? Andere Dachform etc? Weiters auch die Frage ob bzw. wann die Höhe nachgemessen wird? Bin um jeden Tipp/Ratschlag/Meinung dankbar!
LG Stefan

  •  derLandmann
  •   Gold-Award
16.9.2024  (#1)
Würde es eine Verbesserung bringen wenn ihr das Gefälle vom Haus weg laufen lassen würdet?
Statt einer Attika könnte man ein Schrägdach mit Regenrinne machen, das würde bei einem Deckenaufbau von 36cm die Deckenhöhe grenzseitig auf 2,6m anheben?

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  •  DrShouter
  •   Gold-Award
16.9.2024  (#2)
Wird in NÖ vom Ursprungsgelände oder FOK EG gerechnet?

Bei Ursprungsgelände würde es entsprechend "Spielraum" für ein paar cm mehr geben, wenn du verstehst was ich meine 😉

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  •  MissT
  •   Gold-Award
16.9.2024  (#3)
Wir hatten eine sehr ähnlich Situation.

Relevant ist das Ursprungsgelände. Auch wenn es vielleicht Spielraum für "Tricks" gibt, würde ich davon tunlichst die Finger lassen. Wenn sich der Nachbar auf den Schlips getreten fühlt oder es später mal aus irgendeinem Grund ein Zerwürfnis gibt, hat er hohe Erfolgsaussichten und Du hohe Kosten für die nachträgliche Korrektur.

Bei uns wurde das Problem durch einen Deckensprung gelöst. Das heißt, ein Streifen des Flachdachs mit ca. 50cm Breite entlang der Grundgrenze ist um 40 oder 50cm tiefer als der Rest des Flachdachs. Ich war nicht begeistert, aber die Umsetzung war unproblematisch und da an der kompletten Wand sowie so ein Regal ist, ist es für uns kein relevanter Nachteil. Google hat mir auf die Schnelle diesen Beitrag von mir ausgespuckt, auf dem Du den Deckensprung erkennen kannst. Die Decke ist im Gefälle ausgeführt und entwässert auf die Seite, die auf dem Plan dargestellt ist. Auf den anderen Seiten ist eine Attika.

https://www.energiesparhaus.at/forum-stuetzmauer-gartenplaner-noe-zentral/46176_1#419225

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
16.9.2024  (#4)
Wozu die Bekiesung?

Direkt die Betondecke abflämmen, spart schonmal 10cm Aufbauhöhe.
Abgesehen davon sind 223cm doch eh gut nutzbar.

Bzw, bei Ausführung gemäß Skizze ist die Garage hinten nicht frostfrei gegründet...
Estrich kann man sich auch sparen, direkt auf die geflügelte Betonplatte Beschichtung drauf und fertig.

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
16.9.2024  (#5)
Man könnte die Garage ebenfalls mit einem Walmdach, oder als Sargdeckel ausführen. Dadurch ergibt sich ausreichend Spielraum bei der Innenhöhe und beim Dachaufbau, obwohl die maximal erlaubte Höhe der Gebäudefronten eingehalten wird.

Als Verbindung der beiden Gebäude würde sich eventuell ein eigenständiges Flachdach anbieten.

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  •  xmpl4
16.9.2024  (#6)
Muss das Vordach sein? Weil in dem Fall wird ja von dieser Kante auf die 3m gemessen.. Macht zwar nicht die Welt aus, aber wenn ihr das weglasst gewinnt ihr auch wieder ein bisl was.
Und weil da eine Tür ins Haus (nehm ich an) eingezeichnet ist - weiter nach hinten (also lt Bild nach rechts) rücken geht auch nicht mehr?

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  •  AnnaP
17.9.2024  (#7)
Gilt in Nö echt das Ursprungsgelände?
In OÖ gilt Fok der Garage. Das weiß ich auch nur deshalb so genau, weil wir unsere Garage auch an der Grundgrenze gebaut haben.

Wenn Ursprungsgelände gilt, dann bleibt da nicht viel Spielraum diese hinten höher zu machen. Aktuell sind sie wegen den Abmessungen ziemlich genau. Also bei uns wurden viele Bauten kontrolliert.. auch über 10 Jahre alte Häuser. Teilweise musste abgerissen werden oder wenn möglich vom Nachbarn Grund gekauft werden etc. Weil die Abstände zur Grundgrenze, Höhen, etc. nicht gepasst haben.

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Hallo Steeff11,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Garage an Grundstücksgrenze

  •  MissT
  •   Gold-Award
17.9.2024  (#8)

zitat..
AnnaP schrieb:

Gilt in Nö echt das Ursprungsgelände?

Als wir 2017/18 in NÖ gebaut haben, war es so. Ich vermute (!), dass sich das nicht geändert hat - aber prüfe das lieber in Deinem eigenen Interesse.


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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
17.9.2024  (#9)
Für die Ermittlung der Gebäudehöhe gilt in NÖ grundsätzlich das Bezugsniveau = die bisher unveränderte Höhenlage des Geländes unmittelbar an der Gebäudefront.

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
17.9.2024  (#10)

zitat..
AnnaP schrieb: dann bleibt da nicht viel Spielraum diese hinten höher zu machen

Doch, man kann mit der Dachform und den Gebäudefronten "spielen".

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  •  Steeff11
18.9.2024  (#11)
Dankeschön für die vielen Antworten.

Zu vielen Dingen kann ich mich da jetzt leider nicht äußern, da mir einfach das nötige know-how fehlt um dies zu beurteilen.
Ich habe mich jetzt mal umgehört wer bei mir in der Umgebung die nötigen Spenglerarbeiten durchführen würde und diesen meine Pläne und meine Problematik geschildert. Warte noch auf seine Antwort.

Primär das wichtigste ist natürlich dass mal das der Einreichplan der Bauverhandlung standhält und sekundär natürlich dann die Umsetzbarkeit bzw. die Kosten.

@DrShouter  bin ich ganz bei dir, dass da sicher "Spielraum" für ein paar cm sein werden. Müssen wir uns dann bei der Umsetzung einfach anschauen.

@­MissT danke! Hab diesen Vorschlag meinen Spengler ebenfalls weitergeleitet. Werden wir auf alle Fälle in Betracht ziehen, wenn wir keinen andere Möglichkeit finden.

Danke auch für die restlichen Antworten. Hab die Vorschläge alle an den Spengler weitergegeben und warte mal ab.


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  •  christoph1703
18.9.2024  (#12)
Ich weiß nicht, ob euch das bewusst ist, aber die 3 m dürfen hangabwärts überschritten werden (§ 51 Abs. 2 Z 3).
Bringt jetzt aber auch nicht so viel, ein gewisses Gefälle am Dach braucht ihr ja.

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  •  MissT
  •   Gold-Award
18.9.2024  (#13)
Ich halte einen Spengler nicht für eine geeignete Anlaufstelle für derasrtige Rechtsauskünfte. Ich würde den Planer in die Pflicht nehmen. Wenn sich der mit den Grundlagen seines Gewerks nicht auskennt, dann braucht ihr einen anderen Planer.

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  •  christoph1703
18.9.2024  (#14)

zitat..
MissT schrieb: Wenn sich der mit den Grundlagen seines Gewerks nicht auskennt, dann braucht ihr einen anderen Planer.

Je nach Fortschritt auch leichter gesagt als getan. Aber ein Planer der sich auskennt wäre natürlich die beste Wahl.
Das ist aber wohl wie bei allen anderen Firmen auch. Ob sie was können, weiß man oft erst im Nachhinein. Selber auskennen hilft schon auch.


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  •  Steeff11
19.9.2024  (#15)
@christoph1703: Danke für den Tipp! Bin jetzt im Kontakt mit einem anderen Baumeister und der hat auch davon geredet und schaut sich unseren Fall jetzt mal an.

@­MissT: Ja leider schon alles bissl kompliziert, weil machen muss mir das Dach ja auch wer und möchte da einfach auch ein paar Ideen/Vorschläge vom Spengler hören wie wir das am besten umsetzen können. 
Baurechtlich bin ich bei dir, dass das mit dem Baumeister geschehen muss :)

Ob sich unser Planer "auskennt" kann ich leider gar nicht beurteilen. Und auch nicht wie andere in der Praxis sowas umsetzen. (deswegen die Frage ins Forum)

Aber danke für die vielen Antworten hab jetzt schon einiges an know-how dazugewonnen und hab gutes Gefühl dass wir in den nächsten Tagen dann eine super Lösung für unser "Problem" finden.

Werd euch am Laufenden dazu halten.

LG
Stefan

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