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1. Bundesland??
2. Bebauungsplan?? Und wenn´s einen geben sollte, was sagt der?? 3. Wenn´s keinen Bebauungsplan gibt, wo genau steht das in der Bauordnung?? |
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Vielleicht ist in Deinem Kreuzungsbereich eine Grundstückseinfahrt nicht erlaubt. Wenns der Bebauungsplan erlaubt, wärs egal, ob Du im Kreuzungsbereich einen Hendlstall, SPA-Bereich oder eben eine Garage hinstellst. Diese Garage hätte dann einen etwas originelleren Zufahrtsweg...quer übers Grundstück. |
Das glaube ich nicht.
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Meinst vielleicht eher den Einfahrtsbereich zur Garage? Den darfst nämlich mWn (aus Gründen der Verkehrssicherheit) wirklich nicht im besagten Bereich situieren... genauso wenig wie dort parken ![]() ![]() ng bautech |
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Hallo Bautech ,
Ja genau das meinte ich. Ist leider total blöd da ich diese unbedingt so zum Haus bauen möchte aber ja . Sonderregelungen wirds wohl nicht geben . |
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Vielleicht Carport ? - Wenn Garage nicht geht vielleicht einen Carport bauen ?
Die Einfahrt sollte natürlich nicht in dem besagten Bereich liegen. Eine Pergola ließe sich auch noch bauen, und evt die später überdachen? Andreas Teich |
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Hallo Atema ,
Möchte jedoch eine Garage haben. Und da Carport auch nicht im besagten Bereich liegen darf ich das leider keine Option ![]() |
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@chris - Beantworte doch einmal die Fragen von Karl10, das würde schon weiterhelfen... |