Liebe Experten,
nachdem ich nun alles diesbezügliche hier im Forum nachgelesen habe, aber immer noch nicht 100% sicher bin, hier meine kurze Frage.
Ich plane ein Haus in 3003, NÖ. Hier sind Garagen lt. Bebauungsplan eindeutig im vorderen Bauwich erlaubt (und es ist eine Hanglage, daher ME schon vond er NÖ Bauordnung gedeckt). Zusätzlich darf ich noch einen nicht-umfriedeten Parkplatz auf Eigengrund errichten (2 PP auf Eigengrund sowieso), schöne neue (Bau-)Welt... Alle anderen parken auf der Strasse :P
Ich würde meinen, die Garage daher im vorderen Bauwich errichten zu dürfen, und zwar ohne Mindestabstand zur Strasse. Mein Planer aber meint, dass das gesetzlich (ohne ein gewisses zu nennen) nicht möglich ist und er daher einen Abstand von 1m eingeplant hat.
Das ist auch grundsätzlich ok, da der Meter wohl ohnehin zum Ausgleich des Hanges benötigt wird. Dennoch würde ich gerne wissen, ob ich hier nur "abgespeist" werde (nach dem Motto: das muss so sein weil wir uns beim bauen leichter tun) oder das gesetzlich tatsächlich gedeckt ist.
Vielen Dank im Voraus und LG
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