ich bekomme demnächst eine Garage die ich aber hauptsächlich als Fahrradabstellraum und Rumpelkammer verwenden möchte. Wie soll ich dieses "Nebengebäude" bei dem Bauverfahren einreichen/nennen? Welche Auswirkung hat das dann auf Steuern, usw.
Wer kann mir hierzu einige Informationen geben?