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..Baurechtlich zählen allein "Grundstücksgrenzen" (laut Kataster). Die Aufteilung in verschiedene "Pachtbereiche" ist uninteressant.
Wenn zwar keine Grundstücksgrenze in der Nähe ist, dann sind hinsichtlich Brandschutz aber auch die Abstände von Bauwerken zueinander sowie spezifische brandschutztechnische Vorschriften für einzelne Gebäudetypen (wie z.B. Garagen) zu beachten. Bei der Garage kommts auch darauf an wie, groß sie ist (mehr als 35m²? mehr als 100m²?). Eine Holzriegelkonstruktion könnte beim Anbau an ein anderes Gebäude problematisch sein, weil sie (bei mehr als 35m²) "hochbrandhemmend" sein muss. Für Türen und Fenster gibts bei dieser Größe alledings keine brandschutztechnischen Anforderungen. Um das im Detail zu beurteilen, brauchts Kenntnis über den genauen Sachverhalt (Lage, Abstand der Gebäude zueinander, Konstruktion, Nutzung usw.) Daher: Einfach aufs Bauamt fragen gehen und sich erkundigen. Dann können wir bei Unklarheiten weiterreden. |