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Garage später anbauen erlaubt?

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  •  mikee
2.9. - 4.9.2009
12 Antworten 12
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Wie ich schon mehrmals gepostet habe, sind wir gerade beim Planen unseres neuen Heimes. Dabei sind wir nun auch schon ein ziemliches Stück vorangekommen, allerdings spukt uns da im Moment so eine Idee im Kopf herum, zu der mir (fast) jeder etwas anderes sagt:

Folgendes Szenario: Unser Haus soll im Endausbau über eine direkt angebaute Doppelgarage verfügen, von der aus man auch direkt ins Haus gelangt. Dies wird momentan auch so geplant. Jetzt überlegen wir, zuerst einmal nur das Haus zu bauen, und später (ob in 3, 5 oder 10 Jahren) die Garage dazu zu bauen. Uns ist ein von Anfang an schön angelegter Garten nämlich wichtiger als eine Garage, doch ist unser Garten aufgrund seiner Größe und Beschaffenheit nicht mit ein paar tsd Euro flott zu kriegen. Kritische Stimmen meinen allerdings, dass wir dann ziemliche Probleme mit der Baubehörde bekommen könnten, da das Haus bei der Endabnahme vorm Einzug ja definitiv anders dasteht, als geplant. Besonders, weil die Garage ja nicht freistehend, sondern ein Teil des Hauses sei… Ist das tatsächlich so? Mit welchen „Komplikationen“ müssen wir rechnen?

Danke schonmal & LG
mikee

  •  gdfde
2.9.2009  (#1)
Das ist dann im Baubescheid ersichtlich.
Ich glaub, mich an irgendwas mit 5 Jahren erinnern zu können.
Das sollte aber leicht bei der Gemeinde erfragbar sein, wie lang du dir zeit lassen kannst.

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  •  Karl10
2.9.2009  (#2)
Bedenken sind berechtigt!!! - Deine "kritischen Stimmen" haben durchaus recht. Vor allem dann, wenn die Garage ein integrierter Bestandteil des ganzen Gebäudes ist, worauf deine Aussage mit der direkten Verbindung ins Haus hindeutet. Wie sieht´s eigentlich mit dem Dach drüber aus? Ist es ein einheitliches über beide Bauteile gehendes Dach??
Im Wesentlichen geht es darum, ob die Garage als technisch trennbarer, eigenständiger Bauteil anzusehen ist. Dann kann man sie weglassen, ohne dass ein Problem für die Fertigstellungsanzeige des Wohngebäudes entsteht. Wo und wie mündet dann allerdings die ursprünglich geplante Verbindungstüre??
Zu beachten ist auch, ob und wann nach Fertigstellung des Wohngebäudes die Baubewilligung für die Garage erlischt?? Es gibt Fristen für Baubeginn und Fertigstellung ab Baubeginn (2 Jahre bzw 5 Jahre).
Eine zu beachtende Variante ist jedenfalls in NÖ auch die Möglichkeit einer "Teilfertigstellung". Hier ist allerdings Voraussetzung, dass der fertiggestellte Teil für sich allein betrachtet unter Wegdenken des noch fehlenden Teiles ebenso allen maßgeblichen rechtlichen und technischen Vorschriften entspricht.
Welche "Komplikationen" es geben kann??
Im Extremfall kann´s theoretisch so ausgehen: Wenn Garage und Wohngebäude keine trennbaren, technisch eigenständigen Bauwerke sind, sondern ein einheitliches Ganzes, dann ist das Wohnhaus allein eine geänderte, so nicht genehmigte Bauführung, für welche so keine Baubewilligung vorliegt, d.h. man braucht für die geänderte Auführung eine neue Baubewilligung. Vorher gibt´s keine Fertigstellung und daher auch keine Benützungsberechtigung.
Soweit einmal im Groben.

PS: beziehe mich auf Gesetzeslage in NÖ

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  •  mikee
2.9.2009  (#3)
Danke - @Karl10
Danke für deine ausführliche Antwort!!!
Ich denke, ich muss meine Angaben noch präzisieren: Das Haus wird im Burgenland gebaut, und die Garage ist mit einer Seite an das Haus angebaut (wie ein Reihenhaus), hat also auch ein völlig eigenständiges (tiefersitzendes) Dach. Die Verbindungstüre vom Haus in die Garage würden wir vorerst einmal "ganz normal" zumauern, und erst bei Zubau der Garage durchbrechen.

@gdfde
Danke auch dir, aber auf den Baubescheid möchte ich ehrlich gesagt nicht warten, sondern diese Dinge jetzt abklären und die passende Entscheidung treffen.

Gruss,
mikee

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  •  Karl10
2.9.2009  (#4)
@mikee - Hat die Garage auch eine eigene Wand zum Haus hin? Wann das auch noch der Fall wäre, so bestehen keine Zweifel am technisch eigenständigen, trennbaren Baukörper. Dann wäre es keine bauliche Abänderung eines einheitlichen Bauwerkes, sondern ganz einfach ein Weglassen eines eigenständigen Teiles der Bewilligung. Das ist möglich. Aufzupassen ist dann nur, dass die Bewilligung für den Garagenteil nicht abläuft bzw. wann läuft er ab? Wie die burgenländische Bauordnung damit umgeht weiß ich leider nicht. Müsste man nachlesen bzw noch besser bei dafür kompetenten Leuten nachfragen.


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  •  mikee
2.9.2009  (#5)
@Karl10 - An dem Stück, wo Garage und Haus "aneinanderstossen", also für ca. 4 Meter, hat die Garage keine eigene Mauer sondern "verwendet" die Hausmauer! Wer wären denn die dafür kompetenten Leute?

Danke,
mikee

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  •  Karl10
2.9.2009  (#6)
@mikee - Will nicht zu sehr schwarzmalen und es positiv sehen:
Natürlich kann die Frage bei der örtlichen Baubehörde (Bürgermeister) und seinem Bausachverständigen noch vor dem Bauverfahren abgeklärt werden. Wenn sich hier alle einig sind, wär´s das schon.
Kommt da allerdings eine Aussage, an der du Zweifel hast, sollte man sich noch an anderer Stelle schlau machen (immer gut wenn ich auch als Fragender über einen hohen Wissensstand verfüge).
In NÖ gibt´s dafür Landesdienststellen mit bautechnischen Amtssachverständigen (Gebietsbauämter) und die Baurechtsabteilung des Landes, die wöchentlich kostenlose Sprechtage für Parteien haben.
Vielleicht kennt hier jemand die Situation im Burgenland genauer - oder blätter mal auf der Homepage des Landes Burgenland.

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  •  mikee
2.9.2009  (#7)
@Karl10 - Danke noch einmal für deine ausführlichen Antworten!!! Ich denke, ich werde als nächstes beim Bürgermeister vorstellig werden und gegebenenfalls nachhaken bzgl. Klärung mit "höheren Stellen", also dem Bausachverständigen etc. Ich hätte echt nicht gedacht, dass das Weglassen eines Zubaus so ein Trara hervorrufen kann... emoji
Danke & Gruss
mikee

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  •  mikee
2.9.2009  (#8)
Nachtrag - Notfalls müssten wir halt wirklich nur mal einen Plan vom Haus alleine einreichen, und wenns soweit ist mit der Garage, den Plan abändern bzw. ergänzen und nochmal einreichen... Wird halt a bissl was kosten und dauern...

Gruss
mikee

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  •  gdfde
3.9.2009  (#9)
@mikee - ev. wäre es noch eine Alternative, wenn du schon jetzt von deinem Bauunternehmer die Garage eigenständig planen lässt.
Dann hast zumindest schon mal die (getrennten) Einreichpläne fertig.

Das separate Einreichen ist dann auch nicht mehr so teuer (kostet insgesamt paar hundert euro an gebühr).

Oder du einigst dich mit dem Bürgermeister (Baubehörde 1. Instanz), dass du mehr Zeit zum Fertigstellen bekommst.

Mit den Gemeinden kann man eher reden bzw. sehen die das nicht so eng.
Wenn die Gemeinde allerdings alles dem Gebietsbauamt weitergibt, wirds schwierig...da muss man sich dann punkt für punkt an die Vorschriften handeln und die lassen auch wenig Spielraum fürs Verhandeln.

Der Bürgermeister ist daran interessiert, dass du in seine Gemeinde ziehst (bringt im Steuereinnahmen, Aufschliessungsgebühren, etc.).

Dem Sachverständigen am Gebietsbauamt ist das egal emoji


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  •  mikee
3.9.2009  (#10)
@gdfde - Wie meinst du das mit getrennten Einreichplänen bzw. "eigenständiger" Garage? Meinst du eine Garage, die kein Zubau ist, sonder baulich vom Haus getrennt? So etwas kommt für uns allerdings nicht in Frage.

Aufgrund der Erfahrungen, die ich bisher hinsichtlich der Baubehörden in unserer Gemeinde gesammelt habe gehe ich davon aus, dass der Bgmst. die ganze Angelegenheit zwar kurz beäugt, aber es dann gleich dem Gebietsbauamt weitergibt bzw. überlässt....

Danke für deine Antwort!

mikee

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  •  gdfde
3.9.2009  (#11)
@mikee - ich meinte, dass der Bauunternehmer oder wer auch immer die Pläne zeichnet, einen Einreichplan für das Haus alleine und einen für die Garage macht.
Wenn er schon am Plan zeichnen ist, ist es für ihn weniger Aufwand...
Wenn ihr euch dann nach 5 oder 10 Jahren entschliesst, die Garage zu machen, habt ihr den Plan schon...

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  •  mikee
4.9.2009  (#12)
Danke - @gdfde
Danke, jetzt hab ich´s geschnallt emoji Ja, das wär natürlich eine einleuchtende Lösung. Ich werde es bei der nächsten Besprechung mit unserem Planer mal ansprechen.

Danke & Gruss,
mikee

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