Wir wohnen in der Steiermark und ich möchte auf unserem Grundstück eine freistehende Doppelgarage errichten.
Es ist nur das steirische Baugesetz maßgebend. (kein Bebauungsplan)
1. Frage:
Wie groß darf die Doppelgarage max. sein? 40m²?
2. Frage
Darf ich neben der Garage einen überdachten Abstellplatz für ein weiters Auto anbauen?
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