Hallo, wir bauen die Garagenrückwand an die Grundgrenze unserer Nachbarin. Hat jemand Erfahrungen damit, muß ich die Wand in einem bestimmten Zeitraum verputzen...
Ist doch deine Mauer - Warum innerhalb einer gewissen Zeit verputzen? Ist doch deine Mauer. wichtiger ist, daß die Mauer (komplette Garage) nicht höher als 3 Meter ist. Weil sonst brauchst die Einwilligung des Nachbarn.
Wenn Verputzen - Ich denke, dass dir der Nachbar vorschreiben kann wann du verputzen darfst (weil du ja seinen Grund benützen mußt). Aber nicht ob du überhaupt verputzt. Aber wenn du später dann doch noch deine Wand schützen willst, dann kann der Nachbar natürlich den Zutritt verweigern, wenn du ihm sonst seine Sträucher versaust.
Aber auch da gibt's ausnahmen im Nachbarschaftsrecht, wenn dir nämlich durch die Verweigerung unangebracht höhere Mehrkosten entstehen. Ob das eine solche ist ist aber Fraglich.
...Sinn? - Also Dein Nachbar war so nett und hat Dir das bauen an die Grundstücksgrenze erlaubt. Wahrscheinlich hast Du sogar auf seinem Grund die für Schalung notwendigen Aushubarbeiten gemacht. Jetzt frage ich mich, warum du nicht schaust dass du das Ganze fertig machst. Zuerst warst Du sicher heilfroh über die Erlaubnis und jetzt wo die Nachbarin endlich Ruhe haben will, kommst Du Ihr da nicht einmal entgegen?!! Wo ist da der Sinn? Eigentlich wäre das eine Selbstverständlichkeit von Dir aus!
Also zu "erlauben" gabs da wohl nichts - entweder es ist durch das baurecht gedeckt oder nicht! Der Nachbar darf dir den Zutritt zu seinem Grundstück NICHT verweigern (in einer angemessenen Zeitfrist - wobei natürlich im Gesetz wieder schwammig formuliert ist, was angemessen ist). Man darf sogar die Dämmung bis zu 5cm über die Grundgrenze schauen lassen. Im Zuge einer funktionierenden Nachbarschaft würde ich aber eher raten, die Sache bald zu erledigen.
..zu erlauben - wenn du die garage bis zu 3 m an die grundstücksgrenze baust, gibts nichts zu erlauben,musst aber auch mit den gesamten aushubarbeiten auf deinem grund bleiben.d.h.dass dann die garage sowies mit der mauer nicht am nachbargrundstück abschliesst,da ja die schalung miteinzubeziehen ist.weiters darf nichts zum nachbargrundstück rüberragen,egal ob dachrinne, dämmung etc. bei klage gibt es eine übliche kulanz von etwa 20 cm. so dass bei allen was darunter liegt eine klage sinnlos ist.
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