Hallo,
kann ein kleines Gerätehäuschchen (kleiner als 4qm) direkt an die Grundgrenze gebaut werden? In Wien ist es jedenfalls bis 12 qm bewilligungs- bzw. anzeigefrei. Müssen Abstände zum Nachbarn eingehalten werden? Welche bzw wo ist das gesetzlich geregelt? (Lage Wien 1220. Kein Kleingartengebiet, Bauklasse I, offene Bauweise. Keine Vorgartenfläche; baulich getrennt vom Hauptgebäude.)
Danke!
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