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.Jedenfalls bewilligungspflichtig - und zwar als "Abänderung von Bauwerken gem. § 14 Z. 4 NÖ Bauordnung.
Dass es keinen Bebauungsplan gibt, mag sein. Eine einzuhaltende Bauklasse und Bebauungsweise gibt es aber auch ohne Bebauungsplan (§54 NÖ Bauordnung). "Ortsbildschutz" gibt es auf jeden Fall auch (§56 NÖ Bauordnung). All das ist neben Statik und Brandschutz udgl. zu beachten - egal ob anzeige- oder bewilligungspflichtig. |