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Gartenhaus - Bauwich? [NÖ]

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  •  Lurik
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
27.6. - 4.7.2023
12 Antworten | 5 Autoren 12
12
Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich des Hinstellen eines Gartenhauses.
Und zwar wäre es in dem kleiner als 10 m² und nicht höher als 3 m.

Ich befinde mich in einem Dorf in NÖ, habe auch mit dem Bauamt der Gemeinde gesprochen.
Mir wurde hier gesagt, dass ich es überall hinbauen darf.
Nun lese ich jedoch, dass es noch einen kleinen Text zum Thema "Bauwich" gibt, den die Person nicht erwähnt hat.

Darf ich also trotzdem dort bauen?
Ich bin leider allgemein extrem überfragt, weil ich schon alles bestellt habe und ich erst durch dieses Forum auf den Begriff "Bauwich" gekommen bin...
Hab nun Angst, dass ich doch nicht bauen darf, weil eben schon bestellt und die Größe dafür ausgelegt war.

Hat jemand da einen Rat?

Danke im Voraus!

  •  malli
28.6.2023  (#1)
Hallo,

im § 17 unter Punkt 8 NÖ Bauordnung findest du was du wissen möchtest.
Du darfst die Gartenhütte überall hinstellen, nur nicht in den vorderen Bauwich.

Im §50 NÖ Bauordnung findest du Beispiele für Bauwiche in der offenen Bauweise.

Lg

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  •  Lurik
28.6.2023  (#2)

zitat..
malli schrieb:

Hallo,

im § 17 unter Punkt 8 NÖ Bauordnung findest du was du wissen möchtest.
Du darfst die Gartenhütte überall hinstellen, nur nicht in den vorderen Bauwich.

Im §50 NÖ Bauordnung findest du Beispiele für Bauwiche in der offenen Bauweise.

Lg

Hallo malli,

danke dir.
Ich werde noch einmal mit der Gemeinde sprechen, damit ich auf der sicheren Seite bin.

Lg


1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.6.2023  (#3)

zitat..
Lurik schrieb: Ich werde noch einmal mit der Gemeinde sprechen, damit ich auf der sicheren Seite bin.

Was ist da noch unklar???  Deine Frage betrifft baurechtlich ein 08/15-Thema. Da braucht man wirklich nicht mehrmals fragen gehen.

zitat..
Lurik schrieb: Nun lese ich jedoch, dass es noch einen kleinen Text zum Thema "Bauwich" gibt,

Was ist ein "kleiner Text"? Wo hast du ihn gelesen? Und vor allem: was genau hast du da gelesen?


1


  •  rocko567
  •   Bronze-Award
28.6.2023  (#4)
wie kann man aus einem gartenhaus so eine riesen sachen machen?
stell das doofe häusl doch einfach auf 😂

1
  •  Lurik
28.6.2023  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb:

──────
Lurik schrieb: Ich werde noch einmal mit der Gemeinde sprechen, damit ich auf der sicheren Seite bin.
───────────────

Was ist da noch unklar???  Deine Frage betrifft baurechtlich ein 08/15-Thema. Da braucht man wirklich nicht mehrmals fragen gehen.

──────
Lurik schrieb: Nun lese ich jedoch, dass es noch einen kleinen Text zum Thema "Bauwich" gibt,
───────────────

Was ist ein "kleiner Text"? Wo hast du ihn gelesen? Und vor allem: was genau hast du da gelesen?

Eigentlich ist es ein simples Thema, aber mich verwirrt der Inhalt bezüglich "vorderer Bauwich":


 § 17: "die Aufstellung jeweils einer Gerätehütte und eines Gewächshauses mit einer überbauten Fläche von jeweils nicht mehr als 10 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3 m bei Wohngebäuden pro Wohnung mit zugeordneter Gartenfläche auf einem Grundstück im Bauland, ausgenommen Bauland-Sondergebiet, außerhalb von Schutzzonen und außerhalb des vorderen Bauwichs;"

Davon kam seitens Gemeinde nichts, da wurde nur erwähnt, dass folgendes nur beachtet werden muss "Gerätehütte und eines Gewächshauses mit einer überbauten Fläche von jeweils nicht mehr als 10 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3 m"


zitat..
rocko567 schrieb:

wie kann man aus einem gartenhaus so eine riesen sachen machen?
stell das doofe häusl doch einfach auf 😂

Will ich gerne, hab aber Angst, dass mir die Gemeinde dann Stress macht :D




1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.6.2023  (#6)
@Lurik 
Naja, auch das ist irgendwie sonnenklar - du zitierst ja selbst die entsprechende Gesetzesbestimmung und da steht mit anderen Worten:
Die Aufstellung der Hütte ist nur "frei", wenn du sie nicht in den vorderen Bauwich stellst. Daher logischer Umkehrschluss: die Aufstellung im vorderen Bauwich bräuchte eine Bewilligung, außerhalb eines vorderen Bauwichs ist sie "frei" aufstellbar.
Was ist da unklar?
Willst du die Hütte überhaupt in einen vorderen Bauwich stellen?? Wenn nicht (vielleicht auch deshalb, weil es bei dir gar keinen vorderen Bauwich gibt), dann ist wiederum alles klar: es ist "frei", also stell sie auf!
Was willst da jetzt noch fragen??

1
  •  Lurik
28.6.2023  (#7)

zitat..
Karl10 schrieb:

@­Lurik 
Naja, auch das ist irgendwie sonnenklar - du zitierst ja selbst die entsprechende Gesetzesbestimmung und da steht mit anderen Worten:
Die Aufstellung der Hütte ist nur "frei", wenn du sie nicht in den vorderen Bauwich stellst. Daher logischer Umkehrschluss: die Aufstellung im vorderen Bauwich bräuchte eine Bewilligung, außerhalb eines vorderen Bauwichs ist sie "frei" aufstellbar.
Was ist da unklar?
Willst du die Hütte überhaupt in einen vorderen Bauwich stellen?? Wenn nicht (vielleicht auch deshalb, weil es bei dir gar keinen vorderen Bauwich gibt), dann ist wiederum alles klar: es ist "frei", also stell sie auf!
Was willst da jetzt noch fragen??

Das ist natürlich verständlich, aber bis gestern wusste ich nichts von einem Bauwich. Ich hatte ja bereits angefragt, aber da wurde mir nichts über den Bauwich erzählt/erklärt. Jetzt wollte ich nur verstehen, ob ich das alles korrekt verstanden habe.
Nachfragen werde ich, weil es ja sein kann, dass die Gemeinde eventuell auf den Bauwich vergessen haben könnte.

Also mit Baubewilligung dürfte ich es?

Danke


1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.6.2023  (#8)
Nochmal die Frage: wo willst DU die Hütte hinstellen??

1
  •  Catherine99
1.7.2023  (#9)
Darf ich denn eine gartenhütte auch mit Bewilligung im vorderen Bauwich aufstellen? 

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.7.2023  (#10)
@Lurik will offensichtlich keine Info/Antwort mehr geben. Ich wollte eigentlich nur herausfinden, ob diese Erwähnung des "vorderen Bauwich" für ihn überhaupt von Bedeutung ist.

Ich vermute zumindest, dass das für ihn gar nicht zutrifft, weil entweder
a) er die Hütte gar nicht in den vorderen Bauwich stellen will
oder aber
b) es auf seinem Grundstück überhaupt keinen vorderen Bauwich gibt (weshalb die Gemeinde bei ihrer Auskunft, darauf auch gar nicht eingegangen ist - wozu dann auch?) 

Und wenn das aus diesen Gründen bei ihm keine Thema sein sollte, wozu dann alles mit Gewalt  verkomplizieren, wenn´s eigentlich so einfach ist.....

Aber weil @Catherine99  jetzt schon die Frage stellt, hier kurz die Antwort:

zitat..
Catherine99 schrieb: Darf ich denn eine gartenhütte auch mit Bewilligung im vorderen Bauwich aufstellen?

Im vorderen Bauwich ist die Gartenhütte bewilligungspflichtig, sie darf aber nicht bewilligt werden.
Aber nochmal: trifft nur dann so zu, wenn es tatsächlich einen vorderen Bauwich gibt.

1
  •  Catherine99
2.7.2023  (#11)

zitat..
Karl10 schrieb:

@Lurik will offensichtlich keine Info/Antwort mehr geben. Ich wollte eigentlich nur herausfinden, ob diese Erwähnung des "vorderen Bauwich" für ihn überhaupt von Bedeutung ist.

Ich vermute zumindest, dass das für ihn gar nicht zutrifft, weil entweder
a) er die Hütte gar nicht in den vorderen Bauwich stellen will
oder aber
b) es auf seinem Grundstück überhaupt keinen vorderen Bauwich gibt (weshalb die Gemeinde bei ihrer Auskunft, darauf auch gar nicht eingegangen ist - wozu dann auch?) 

Und wenn das aus diesen Gründen bei ihm keine Thema sein sollte, wozu dann alles mit Gewalt  verkomplizieren, wenn´s eigentlich so einfach ist.....

Aber weil @Catherine99  jetzt schon die Frage stellt, hier kurz die Antwort:

──────
Catherine99 schrieb: Darf ich denn eine gartenhütte auch mit Bewilligung im vorderen Bauwich aufstellen?
───────────────

Im vorderen Bauwich ist die Gartenhütte bewilligungspflichtig, sie darf aber nicht bewilligt werden.
Aber nochmal: trifft nur dann so zu, wenn es tatsächlich einen vorderen Bauwich gibt.

Haben scheinbar 2 vordere Bauwiche und wollen die gartenhütte im vorderen Bauwich hinstellen. 
find ich spannend. Es ist bewilligungspflichtig und darf nicht bewilligt werden. Also es ist verboten. Oder? 😂 




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.7.2023  (#12)

zitat..
Catherine99 schrieb: find ich spannend. Es ist bewilligungspflichtig und darf nicht bewilligt werden. Also es ist verboten. Oder?

Naja, is das wirklich was besonderes, dass etwas bewilligungspflichtig is, aber nicht bewilligungsfähig? Dafür gibts hunderte Beispiele, nicht nur die Gartenhütte im vorderen Bauwich.




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