Liebe Forumteilnehmer/innen,
wir haben in NÖ ein Grundstück gekauft und wollen dies bis zum Baubeginn etwas als Garten nützen. Nach Rücksprache mit der Gemeinde dürfen wir dazu ein 9m2 (max. 3m Höhe) Gartenhäuschen hinstellen. Die Frage was ich dazu noch hätte:
Zählt zu dieser maximalen Größe auch eine Überdachung die bei der Gartenhütte anschließt?
Müssen wir schon etwas an der Einfriedung/Einzäunung machen?
Vielleicht kann mir hier wer helfen.
Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe.
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