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Darauf kommt es nicht an. Die Bewilligungsfreiheit gilt generell für Gebäude bis max. 25m² und 3,5m Höhe. Da steht nichts über die Nutzung und die Fundamentausbildung dabei!! Also egal!! 1 |
Das von dir beschriebene Gebäude (Gartenhaus) unterliegt nicht den Abstandsregeln! Siehe § 6 Abs. 2 Lit. b)Kärtner BAuvorschriften: "In Abstandsflächen ....dürfen errichtet werden.....ein Gebäude oder eine sonstige bauliche Anlage, das keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthält, wie eine Einzelgarage oder ein Nebengebäude ...."
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hallo - hallo karl
danke für deine schnelle antwort das heisst ich kann das hinbauen mit oder ohne fundament und wo ich will...es muss nur max 25m2 und 3,5 hoch sein....ist das korrekt? aufenthaltsraum heisst ich darf da nicht drin ständig wohnen. feuerstätte heisst ich darf das nicht beheizen? aha was ich jetzt gegoogelt hab ist strom und solar keine feuerstätte, gas und holz schon????? ich würd das schon beheizen wollen, aber halt nicht mit einem holzofen hab den ganzen paragraphen gefunden: b) ein Gebäude oder eine sonstige bauliche Anlage, das keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthält, wie eine Einzelgarage oder ein Nebengebäude von ähnlicher Form und Größe oder eine überdeckte, mindestens an zwei Seiten offene Terrasse von höchstens 25 m2 Grundfläche, wenn aa) es nicht höher als 2,50 Meter über dem angrenzenden projektierten Gelände liegt, bb) ein Lichteinfall im Sinne des § 48 Abs 1 erster und zweiter Satz hinsichtlich des zu errichtenden Vorhabens nicht verhindert und hinsichtlich bestehender Gebäude nicht verschlechtert wird und cc) Interessen der Sicherheit, der Gesundheit und des Schutzes des Ortsbildes nicht verletzt wird das heisst ich darf nur 2,50 statt 3,50 bauen richtig? falsch? mit dem lichteinfall heisst das wohl ich darf nicht zu nahe bauen? danke für aufklährung danke lg elias |