Hi!
Folgende Situation:
Grundsätzlich ist bei uns jeder verpflichtet die vom Haupteingang gesehen rechte Grundstücksabgrenzung (in unserer Siedlung wird eigentlich durchgängig gemauert) zu errichten. Nachdem wir die letzten sind, war unser rechter Nachbar so nett und hat die Mauer bereits vorab errichtet, bündig mit seinem Haus auf seinem Grundstück.
Die linke Mauer fehlt noch. Der Nachbar hat jetzt angefragt ob er die Mauer - analog zur rechten Seite - bündig mit unserem Haus errichten kann, damit er keine "Kante" hat.
Abgesehen vom Verlust des Grundes (wären ca 17m Länge mit 30cm Breite), welche Rechte / Pflichten würden sich daraus ergeben bezüglich Instandhaltung/Haftung/Versicherung etc.?
Herzlichen Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße und schönen Sonntag,
Martin
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