Hallo
Mein Rauchfangkehrer(in Wien) hat meine Frau nun unlängst darauf hingewiesen, nachdem unsere Gasheizung jetzt schon 5 Jahre in Betrieb ist, dass eine "Überprüfung" gemacht werden muss.
Einerseits habe ich anderswo erfahren, dass eine Abgasmessung alle 2 Jahre gemacht werden muss, andererseits habe ich auch von einer "Überprüfungsplankette", ähnlich dem Pickerl fürs Auto gehört.
Was ist denn nun vom Gesetz her gefordert und in welchen Zeitabständen?
mfg
Sektionschef
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