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schätze mal die wartung zielt eher auf die lebensdauer und störanfälligkeit der heizung ab, wohingegen die überprüfung den sicheren betrieb und konforme emissionen gewährleisten soll. ähnlich wie service und pickerl beim kfz. |
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Wenn ich mich richtig erinnere ist die Überprüfung alle 2 Jahre vorgeschrieben (22kw, NÖ) wir ham an Wartungsvertrag für unser Buderus Brennwertgerät, ein Techniker hat mir mal erzählt, daß ma bei unserem Modell besser jährlich a Wartung machen lassen sollte. denk mir sicher ist sicher, und mit der Heizung sollt ma sich nicht blöd spielen, wennst im Winter 2 bibbernde Weibsen zhaus sitzen hast, die dann eiern, daß es kalt ist hatten so a Situation schonmal in der Wohnung damals, "plötzlich" fiel die Heizung aus, Vaillant war dermaßen ausgelastet, daß der techniker erst nach 4 Tagen hätte kommen können.... lg Wolfgang |
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Ja, über die Fa. Buderus kann man ein Lied singen... Die Techniker machen jedes mal "Werbung" bei Wartungen... Letztes Jahr als die Wartung wieder mal angestanden ist, hat die Fa. Buderus 3 Termine immer kurzfristig abgesagt (Aug - Okt) Oft war es so ärgerlich, da man extra für die Wartung Urlaub genommen hat, dann kommt ein Anruf von Fa. Buderus am Tag der geplanten Wartung in der Früh um ca. 09:00 dass der Techniker krank ist, nächsten Termin 1. Monat später ausgemacht und wieder dasselbe Spiel. Beim 3. Termin kam die Absage 1 Tag früher, aber auch erst um 16:00 Uhr wo man den Urlaub dann bei mir in der Firma um diese Zeit nicht mehr so einfach absagen konnte... Jetzt haben wir eine andere Firma gefunden, welche auch autorisiert ist die Buderus Geräte zu warten und diese Firma ist so ehrlich, dass sie die Fahrtkosten mit einem anderen Kunden in der Nähe aufteilen, obwohl die Wartung damals schon dringend war... Preislich war diese Firma auch Ok, unter 200€ obwohl ein Ventil ausgetauscht wurde... |
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Eine gastherme ist im prinzip sehe simpel aufgebaut, deswegen seh ich eher weniger sinn in jährlicher wartung. Wenn das ding mal kaputt wird muss ich so oder so handeln. Hab hier im forum auch schon beiträge gelesen, wo jemand schon seit 10jahren keine wartung/überprüfung gemacht hat. Also was hat man da seitens Gesetzgeber zu befürchten? Mir gehts eigentlich nur drum: wer vollzieht solche überprüfungen und wen interessierts wenn das nicht gemacht wird? |
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Hallo Zunächst muss man unterscheiden zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Abgasmessung und der Wartung. Die gesetzlich vorgeschriebene Abgasmessung ist für Thermen bis 26kW alle 4 Jahre zu machen und kann vom Rauchfangkehrer selbst oder aber auch von Wartungsfirmen gemacht werden. Die Abgasmessung wird mittels Plankette bestätigt. Der Rauchfangkehrer allerdings überprüft ob die Abgasmessung gemacht wurde. https://www.rauchfangkehrer.wien/taetigkeiten-fuer-ihre-sicherheit/abgasmessung/ Die Wartung der Gastherme ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann entweder jährlich als "Vorsorge" gemacht werden, damit man im Winter keine Überraschungen hat oder einfach bei Bedarf. mfg Sektionschef |