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Baugrundstück kaufen und nicht im Grünland bauen? ;) |
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Hallo Nivo, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: GEB standort NÖ |
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Danke Thomem. Wir möchten dort bauen. Lg |
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Dürft ihr halt nicht. Nur nach Brand oder Blitzschlag |
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Wir dürfen schon. Es ist GEB Standort |
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Niederreißen darf man es. Aber nicht mehr neu bauen. Selber auch so ein Gebäude gehabt mit dieser Widmung. Nur umbauen darf man! Vl. darf man dieses Gebäude abreißen, weil es sehr groß ist. Müsste eine Sonderregelung sein! |
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Sagt wer? Es ist "Grünland erhaltenswertes Gebäude". Abreißen dürft ihr es nicht um neu zu bauen. Zubau nur unter bestimmten Voraussetzungen, Neubau auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Umbau nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ihr MÜSST es Instandhalten. Ist ziemlich eindeutig geregelt. Umgehen werdet ihr das nicht können. Und dürft ihr auch nicht. Hat ja einen Grund warum das so ist |
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"Warm abtragen" gilt auch nicht!😜 1 |
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Sonderrechte - Geb-Standort Eine Wiedererrichtung nach Abbruch ist zulässig, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: das Gebäude ist als Geb-Standort gewidmet im Flächenwidmungsplan ist eine Beschränkung auf Wohnnutzung festgelegt der Neubau ist als Wohnhaus geplant der ursprüngliche Grundriss wird mindestens zu 50% überlappt die Bruttogeschoßfläche übersteigt nicht 170 m² (auch bei späteren Zubauten) eine allfällige, zusätzliche Beschränkung im Flächenwidmungsplan wird nicht überschritten der Neubau beeinträchtigt das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich. |
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Plus: Zulässige Wiedererrichtung: nur nach Zerstörung durch Elementarereignisse (Blitzschlag, Brand) Also nochmal: ihr dürft nicht größer bauen. Punkt. Und ob ihr überhaupt Wiedererrichten dürft, müsst ihr auch erst rechtlich klären |
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Wenn die Widmung erhaltungswürdiges Gebäude Standort ist, darf abgerissen werden. Das haben wir auch gemacht. 170m2 Bruttofläche darf nicht überschritten werden, da führt auch kein Weg daran vorbei und die kommen nachmessen. Spätestens wenn es um die Kanalgebühren geht. Wir haben 10 x 8,5 auf zwei Stockwerke plus Keller gebaut und für uns ist es groß genug. Ist halt doch großartig in freier Natur ohne Nachbarn zu wohnen. |
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Muss aber vorher auch schon Wohnnutzung sein oder? Wie groß war eures, was drauf war? |
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Danke für deine Antwort. Darf ich fragen wie groß ist euer Haus aber nettofläche. Ist keller rechnet nicht bei den Bruttogeschoßfläche ? |
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Also die Widmung gibt es erst seit 2016 in NÖ und Voraussetzung für die Widmung ist ein Wohngebäude im Grünland. Bei uns war das vorherige Haus 130 Jahre alt mit ca 200 m2 Wohnfläche auf 3 Ebenen. Wir haben jetzt ungefähr 130m2 Wohnfläche. Der Keller zählt nicht zu den 170m2 Bruttogeschossfläche. Balkon unter Umständen schon 😭. Da wir durch das Gelände begünstigt sind (Straßenniveau ist 1,5 Meter höher als das Grundstück ). Hat unser Keller in jedem Raum Tageslicht, weshalb Büro und Spielzimmer im Keller sind. Dadurch genug Platz für 3 Schlafzimmer und Bad im Obergeschoss. Wir haben aber auch sehr lange geplant um den Raum optimal zu nutzen. |
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Wir hätten das besagte GeB-Haus nicht abreissen dürfen, wurde sogar von der Volksanwaltschaft so bestätigt! War vor rund 12 Jahren, leider habe ich dieses Schreiben von der VA schon entsorgt, da es eh ohnehin verkauft wurde, und der Käufer es eh nicht abreißen wollte. Wurde dann saniert. Also war es eh dann egal. Haus war rund 10 Jahre leer, hat aber keine Relevanz gehabt im Zuge der Prüfung. |
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Eben aus diesem Grund wurde in NÖ die Widmung GEB-Standort 2016 eingeführt. Erhaltungswürdig ist nicht das Gebäude, sondern der Standort. Vor 12 Jahren war 2012 also bevor es diese spezielle Widmung überhaupt gab. |
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Bei unserem Grundstück hat die Umwidmung bis 2019 gedauert und wir haben das als großes Entgegenkommen der Gemeinde gesehen. Bauen im Grünland hat auch den Vorteil, dass es keinen Bauwich gibt 😀 |
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O,k, danke für die Erklärung! Hat sich also was geändert seitdem! (ist auch gut so, einerseits will man energieeffiziente Gebäude, anderseits dürfte man ein altes Haus, dass nicht dem Dämmstandart von heute entspricht, nicht abreissen und neu bauen) Somit dürfte jetzt eigentlich der neue Besitzer abreissen, und neu bauen? Könnte ja sein, dass wieder ein Besitzerwechsel stattfindet, und dann der Neubesitzer doch was Neues hinstellen will! Der Standort ist ja voll erschlossen, Gemeindewasser und Kanal plus gute Zufahrt ist ja gegeben! Selber auch neu gebaut im 2015 er Jahr, altes Haus musste aber weggerissen werden. War aber ohnehin so geplant. War aber keine GeB. Widmung. |
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Ahja, danke für die Erklärung, wieder was gelernt. Scheint so, aber eben nicht über die 170m2, was ja der Stein des Anstoßes ist Hat jetzt Vorteile, später Nachteile. Wie alles im Leben x) |
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Größe als 170 m2 sollte möglich sein, siehe Standortabgabe. |
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170m² sind die Obergrenze bei dieser Widmung, per Zusatz könnte nur noch weiter nach unten eingeschränkt werden. Größer geht eben bei einem Neubau außerhalb des Baulandes in NÖ nicht und das ist auch gut so.. |
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ROG NÖ 2014 § 20 Abs.5 bis 400 m2, aber im Juni wird das Gesetz wieder verändert? Rechtssprechung Standortabgabe kann nachlesen. Wo ist der Karl 10 ? |
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