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Nachtrag: hab es jetzt auch mit Garage berechnet, da würde das Ergebnis auf Grund der Breite sogar noch kleiner ausfallen. |
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Hallo! Die Gebäudehöhe des Hauses wird ohne Garage gerechnet, weil diese bei euch ein von Hauptgebäude getrenntes Nebengebäude ist. Wenn ich das richtig sehe soll das aufgestockte Geschoß allseitig zurückversetzt werden? Dann würde sich das Maß für die Gebäudehöhe in diesen Bereichen sogar um die zurückversetzte Tiefe veringern, also würde sich sogar eine geringere Mittlere Höhe als berechnet ergeben. Auf seiten der Garage (un vielleicht auch andere Seiten, dazu würde ein Lageplan mit Seitenabständen des Hauptgebäudes zu den Grundstücksgrenzen helfen um das beurteilen zu können) wirst du die 8,00m aber nicht ausnutzen können, da du mit dem Haus zu knapp ab der Grundgrenze situoert bist, dort gilt dann Grenzabstand = halbe mittlere Gebäudehöhe (gilt für die Abstände nach links rechts und nach hinten), bei den restlichen Fronten bei den der Grenzabstand nicht maßgeblich ist, darst du 8,00m im Mittel oder die Gebäudehöhe durch den nachweis mit der Umhüllenden erfüllen. Soll eine Dachterrasse auch kommen? Dann wäre ein allfälliges Geläder beider Gebäudehlhe mitzuberücksichtigen. Ist die Obergschoßdecke (Dach) statisch für eine Aufstocjung dimensioniert, vor allem weil die Lasten des neuen Geschoßes nicht genau über tragenden Wänden der bereits bestehenden Geschoße liegen werden, das müsste man auch noch evaluieren. Das Dach scheint ein sehr flach geneigtes Pultdach mit dreiseitiger Attika zu sein - ist die Dachkonstruktion ein Holzdachstuhl oder eine Stahlbetondecke? Wenn es einen Bebauungsplan bei euch gibt, und eventiuell spezielle Regelungen vorschreibt kann das auch noch relevant sein. LG ProjectX |
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Leider nicht, weil Dachvorsprünge bis zu 1,00 m nicht berücksichtigt werden. Bei der 1. Skizze beträgt die größte Frontbreite somit nur 13,00 m und die Gebäudehöhe steigt auf 9,18 m. |
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@ProjectX Danke für deine ausführliche Antwort! Meintest du das mit dem Lageplan? Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Das Haus ist ein Holzriegelfertigteilhaus von Wolfhaus. Den Wand und Dachaufbau sieht man in dem Hausschnitt. Die Garage ist nicht ganz eigenständig, sie hat drei Betonseiten und steht am Haus dran. Einen Übergang vom Haus in die Garage gibt es nicht. Zählt sie dann zum Haus oder nicht? Ob die Umsetzung praktisch und statisch möglich ist wird dann natürlich die nächste Hürde aber die wollte ich erst angehen wenn ich weiß was baubehördlich überhaupt geht. Die Maße sind auch nicht in Stein gemeißelt. Sie haben sich ergeben aus dem Wunsch etwa 40qm aufzustocken und dem anlegen von 45 Grad an der Dachkante und einer angenommenen Höhe der Aufstockung von 3m. Also es lässt sich am diversen Rädern noch drehen falls das hilft. Eine wirkliche Dachterrasse haben wir nicht vor, im Garten ist es angenehmer. Mit der Umhüllenden hab ich mich auch schon beschäftigt aber da dachte ich noch der Dachüberstand zählt dazu. Den Überstand haben wir nie nachgemessen...wenn er 101cm wäre würde er wieder zählen? Im Einreichplan vom Haus gibt es nie eine Bemaßung für den Überstand. @Hobbyplaner Danke für deine Antwort. Das heißt ich bin aber nur leicht drüber oder muss ich auf 8m runter? Danke für eure Hilfe! |
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Ja stimmt wie Hobbyplaner sagt wird der Dachvorsprung nicht berücksichtigt, so genau hab ich am ersten Blick gar nicht geschaut. So wie es am Plan dargestellt ist, ist dieser aber jedenfalls nicht mehr als 100cm (würde ansonsten zur bebauter Fläche zählen ect.) Also Gebäudehöhe ohne Dachvorsprung rechnen. Ich nehme einmal an, das es sich bei euch um ein Hauptgebäude in offener Bauweise und um eine Garage als Nebengebäude im seitlichen Bauwich handelt, etwas anderes könnte ich dem Lageplan nicht entnehmen, theoretischerweise wäre noch die gekuppelte Bauweise an die nördliche Grundgrenze möglich, gehe aber eher davon aus, dass die Baubehörde zwischen Haupt- und Nebengebäude nicht so genau genommen haben, normalerweise müsste in so einem fall die garage aus baurechtlichen Gründen vom Haus getrennt sein, also kann die nicht bei der Berechnung mitberücksichtigen. Bei der Ansicht Richtung Norden musst du also die halbe Gebäudehöhe an Seitenabstand einhalten, für erste Abschätzungen reicht wenn du an dieser Seite annimmst die Höhe des neuen Stockes auf dieser Seite einzurücken. An den drei anderen Seiten könntest sogar noch weiter nach außen rücken, für erste Abschätzungen reicht es wenn annimmst auf diesen 3 Seiten die Hälfte der Höhe des neuen Stockes einzurücken (dann geht sich die Gebäudehöhe über die Umhüllende auch in jedem fall aus). Immer von der Fassadenflucht und nicht vom Dachvorsprung gesehen. |
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@ProjectX Danke für deine Antwort! Da auf dem Grund neben uns noch nichts steht durften wir wählen ob offen oder gekuppelt, ich weiß aber nicht mehr ob oder für was wir uns entschieden haben oder ob es gar nie wieder Thema war. Wenn gekuppelt wurde muss ich sie mitrechnen? Ich werde umplanen und neu rechnen und hoffe alles verstanden zu haben. Melde mich dann mit den überarbeiteten Ansichten und Werten. Vielen Dank und gute Nacht! Lg Matilda |
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Es gibt bei euch keinen Bebauungsplan (also ist das mit dem wählen nicht so einfach wie z.B. bei Bebauungsplan mit offener/gekuppelter Bauweise) die Bebauungsweise richtet sich also nach einem Bestand am Grundstück oder der näheren Umgebung. Da es keinen Bestand mehr gibt, richtet sich mein Blick auf die Umgebung, euer Haus darf dabei von der überwiegenden Anordnung (Bebauungsweise) der Umgebung nicht abweichen, die offene Bebauung ist jedoch sicher möglich, weil der Nachbar nicht schon an diese Grundgrenze angebaut hat, darum hab ich einmal die offene Bauweise angenommen, sollten in der Umgebung jedoch überwiegend gekuppelte Bauweisen vorherschend sein, dann würde auch die gekuppelte Bauweise denkbar sein. |
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Nicht wenn die Bewilligung vor 2014 erteilt wurde. Vorher gab es diese Regelung noch nicht. |
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Wird aber nicht maßgeblich |
Mit der alten Bauordnung hab ich mich noch zu wenig beschäftigt, aber wenn du das sagst wird es schon so sein und wenn der Plan noch aus dieser Zeit ist, wäre das ein weiteres Indiz das es sich beim Haus um die offene Bauweise handelt. ||
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Das Haus wurde 2010 bewilligt und gebaut. Würde die Bauweise in der Baubewilligung stehen? Oder wo finde ich diese? Oder kann mir das nur die Gemeinde sagen? Ich habe mit meinem Mann geredet und wir glauben uns zu erinnern, dass wir gekuppelt gewählt haben, aber Belege dafür hab ich keine mehr gefunden. Was würde sich an dem jetzigen Bauvorhaben ändern wenn gekuppelt gewählt wurde? |
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Stimmt so nicht. Die Regelung gab es auch schon vorher. Wurde 2014 nur deutlicher formuliert, weil es sehr oft missachtet wurde. Da es ja einen (bewilligten) Bestand gibt, zählt dieser. Und nur dieser und nicht die Umgebung. Die Frage ist also, ist der Bestand "offen" oder "gekuppelt"? |
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Ich werde morgen auf die Gemeinde gehen und in den damaligen Bauakt Einsicht nehmen. Steht das direkt in der Baubewilligung? Wäre für unser Projekt die offene oder die gekuppelte Bebauungsweise die bessere Variante? Ich weiß sie muss schon feststehen aber ich würde es trotzdem gern wissen was sich dadurch ändern würde. Danke auch dir für deine Hilfe :) |
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Ja natürlich ist die Bauweise mit der Bewilligung festgelegt worden, und kann jetzt nicht einfach so geändert werden, habe mich nur gedacnklich zum Zeitpunkt der Bewilligung zurückversetzt um zu Schlussfolgern ob es, da ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit denke es hier mit einer offenen Bauweise mit Nebengebäude zutun zu haben, überhaupt eine realistische Möglichkeit einer gekuppelten Bauweise gegeben hätte. Aber spekulieren hilft ja nichts im Baubescheid müsste es festgehalten sein. ||
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Ihr müsstet wenn ihr als Bauwerber gegenüber der Gemeide aufgetreten seid auch eine bekommen haben, aber auf der Gemeinde liegt der Baubescheid jedenfall auch auf. ||
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Danke dir! ich habe morgen einen Termin zur Einsicht, heute hatten sie keine Zeit. |
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Ich habe das heute gezeichnet aber das haut mit der Umhüllenden nicht hin wenn ich die halbe Stockhöhe einrücke. Vielleicht verstehe ich auch etwas falsch...die Umhüllende ist h+6m Ist h bei Bauklasse2 dann 8m oder sind es 8m+<=1m...also <=9m? |
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Es wird zwar so ausschauen wie wenn das Haus am Eck über die Umhüllende hinaussteht aber da die effektive Gebäudehöhe von zurückversetzten Geschoßen an der Front nicht gleich der Ansichtsfläche ist geht sich das schon aus (vom Dachgeschoßteil wird dann dessen Höhe um das zurückversetzte Maß reduziert). Zur Abschätzung kommst da schon damit hin und hast je nach Aufbau und tatsächlicher Höhe von deinem Dachgeschoß noch etwas Luft nach oben Randpunkt maximal 8m über der sich an dieser Ecke befindenden Geländehöhe Hochpunkt 8m + 6m = 14m maximal über dem sich an dieser Stelle befindenden Geländehöhe, aber Umhüllende auch maximal 45° nach innen ansteigend. |
Wenn du "doppelt" also bei der betrachteten Ecke beide Seite z.B. vorne und rechts je mindestens die halbe Stockhöhe einrückst (auf der Garagenseite musst ja mindestens die Stockhöhe einrücken), dann geht sich das auf jeden Fall aus, kannst bestimmt auf den drei anderen Seiten auch etwas weniger Einrücken als die halbe Stockhöhe weil du vom jetztigen Bestand auch noch Luft nach oben bei der Gebäudehhöhe hast, aber das lass dann am besten einen Planer anschauen, der kann dir das bis auf den letzten Zentimeter optimieren wenn es sein muss. ||
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Danke @ProjectX Also wenn ich annehmen dass meine Aufstockung 3m hoch ist und ich versetze sie 1,5m von der Fassadenkante hinein dann zeichne ich sie für die Höhenberechnung nur noch 1,5m hoch ein? Stimmt das so? Dazu hab ich in der Berechnung nix gelesen oder es nicht als das verstanden was es heißt...oder steht das wo anders als bei 53 und 53a? Das Haus ist jetzt 7m hoch also kann ich für die Umhüllende nur noch 1m raufgehen. |
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Ja genau dann erhältst du so deine effektive Gebäudehöhe an der Fassadenfront. Wenn du dir im §53 die Abbildungen anschaust siehst du die eine mit dem zurückversetzten Geschoß, der Schnittpunkt der Gebäudefront mit der 45° Linie die an der Dachkante des neuen Dachgeschoßen angelegt ist ergibt dann deine Gebäudehöhe an dieser Stelle. An den Randpunkten maximal 8m, wenn du an einer Gebäudeecke jetzt mit dem Bestand 7m Gebäudehöhe hast, kannst dort noch 1m hinauf und dann nach innen max 45° ansteigend bis max. 14m am Hochpunkt |
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@ProjectX Gilt das mit der um die Zurückversetzung reduzierten Höhe nur für die Berechnung der Umhüllenden oder auch bei der Berechnung der Fläche für A/b? Die Abbildung bei 53 hab ich eh verstanden, ich meinte wo steht, dass ich die Geschosshöhe um die Zurückversetzung reduzieren darf für die Höhenberechnung. |
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Die Gebäudehöhe ermittelt sich immer danach, hängt nicht davon ab ob der Nachweis dann über die mittlere Gebäudehöhe oder die Umhüllende erbracht wird, man muss sich am Ende einfach anschauen mit welcher der beiden Arten sich der Gebäudehöhennachweis für das konstruierte Gebäude ausgeht. Unter 45° ergibt jede Zurückversetztung eine Reduktion der Gebäudehöhe um genau dieses Maß. Stell die das dargestellte Gebäude vom Grundriss gesehen aus 90° gedreht vor (von der linken Seite), der Schnittpunkt wird zu einer Linie - deiner Gebäudehöhe. |
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