Hallo,
da ich unterschiedliche Meinungen gehört habe bzw. die Bauordnung auch nicht klar ist:
Darf eine Garage im seitlichen Bauwich an allen Punkten nicht höher als 3m sein?
Oder wäre eine Pultdach wie auf der Skizze möglich (halbe Garage ist niedriger als 3m)?
Laut §51:
die Höhe der Fronten dieser Bauwerke (§ 53) an keiner Stelle mehr als 3 m beträgt
> Pultdach laut Skizze nicht möglich
§53:
Die Gebäudehöhe ist die mittlere Höhe einer Gebäudefront und errechnet sich aus der Fläche der Gebäudefront (A) dividiert durch deren größte Breite (b)
> Pultdach laut Skizze möglich
Danke!
Zusatzfrage falls möglich: Welches Gefälle sollte eine Garage mit Blech-Pultdach haben?
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