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Gebührenbefreiung WBF über 150 m2 [NÖ]

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3.7.2018 0
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Hallo,

ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass wir keine Gebührenbefreiung für die NÖ WBF in Anspruch nehmen können, da unser Haus größer als 150 m2 ist. Ich habe das so auch an den Juristen vom Notar kommuniziert.

Nun hat er mich ein paar Tage nach unserem Termin angerufen und gefragt woher ich diese Info habe. Er meinte, dass das Gesetz hier nur Wohnungen erwähnt.

WBFG 1984 § 53 (3)
Eingaben, Amtshandlungen und Rechtsgeschäfte, die durch die Finanzierung von Objekten veranlasst sind, die im Rahmen einer auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften vorgenommenen Wohnbauförderungsmaßnahme gefördert werden, sind von den Gerichtsgebühren befreit. Bei Wohnungen ist zur Inanspruchnahme der Gebührenbefreiung überdies Voraussetzung, dass die Nutzfläche 130 m2, bei mehr als fünf in gemeinsamem Haushalt lebenden Personen 150 m2 nicht übersteigt.

Ich denke, aber dass mit Wohnungen auch Einfamilienhäuser gemeint sind oder nicht? Kann mir hier jemand eine Rechtsquelle geben?

Danke schön.

LG Mario


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