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Das wird nur möglich sein, wenn du die beiden Grundstücke zusammen legen lässt. |
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Mit dem zusammenlegen wäre ich vorsichtig....oft sind in Wien dann auch noch Bestimmungen bezüglich der max. zu verbauenden Grundfläche zu beachten. Bei uns zb 80 qm. Wenn die Grundstücke zusammengelegt werden darf man daher unter umständen nurmehr halb soviel Fläche verbauen wie jetzt. Was ich eher überlegen würde wäre formal zwei Häuser zu bauen, in gekuppelter Bauweise mit dünnen Rigipswänden dazwischen die man nach der Fertigstellungsanzeige eibfach wieder beseitigt. |
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Najo und was machst mit der 2. Eingangstüre, mit der 2. Adresse etc... |
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reine Spekulation .... ||
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Danke für die Antworten.
Zur Zeit kann pro Bauplatz 200m² verbaut werden, somit 400m² in gekuppelter Bauweise. Das sich die max. Verbaubarkeit von 400m² auf 200m² reduzieren könnte, hab ich auch schon überlegt (reine Spekulation von mir). Heißt nicht das ich 400m² auf einer Ebene verbauen will, jedoch wäre es doch eine Wertminderung der beiden Grundstücke. Ist es möglich auf 2 Bauplätzen 1 Haus zu errichten, oder kann pro Bauplatz immer nur 1 Haus errichtet werden, bzw. Reduzieren sich die 2 Bauplätze bei einer Zusammenlegung der Grundstücke auf einen Bauplatz. Auszug aus den "besonderen Bestimmungen" für die Grundstücke: "Innerhalb der mit BB2 bezeichneten und als Bauland/Wohngebiet gewidmeten Grundflächen dürfen maximal 17 % des Bauplatzes bebaut werden. Die Gebäude dürfen weiters nicht mehr als 200 m2 bebauter Fläche je Bauplatz aufweisen." LG |
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Also man schreibt ja WIEN IST ANDERS. Aber hier denke ich ist es überall gleich. Du musst dich an den Bauwich halten. Und der macht es dir nicht möglich 1 Gebäude auf 2 Parzellen zu stellen. Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben den Amtsschimmel zu befragen. Was mit deinen Grundstücken passiert, wenn du Sie zusammen legst. So wie du es beschreibst müsste jedes Grundstück mehr als 1000m² zur Verfügung haben. |
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Hallo Richard,
so wie ich das verstanden habe ist ein Bauwich, aufgrund der vorgeschriebenen gekuppelten Bauweise zwischen den Grundstücken, nicht vorhangen. Aufgrund dieser vorgeschriebenen Bauweise, sollten 2 Häuser direkt an die Grundgrenze gebaut werden. Ein Abstand von 3 Metern (wie bei der offenen Bauweise) zwischen den beiden Grundstücken muss in diesem Fall nicht eingehalten werden. |